08.03.2021 | In vielen Betrieben des Sanitär-, Heizung-, Klima-, Klempnerhandwerks ist die Diskussion über Fahrtzeiten an der Tagesordnung. Fahrtzeiten zum ersten Kunden und vom letzten zurück: ist dieses Arbeitszeit und muss bezahlt werden, oder nicht? „Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes hat sich seit 2015 an dieser Stelle deutlich entwickelt. § 611 BGB zählt nicht nur die eigentliche Tätigkeit an der Montagestelle zur Arbeitsleistung, sondern jede damit im Zusammenhang stehende,“ sagt Markus Wente.