19.09.2023 | Viele Beschäftigte bei der Volkswagen AG wünschen sich die Möglichkeit des Fahrrad-Leasings. Nach intensiven Verhandlungen zwischen IG Metall und Unternehmen konnte nun der Durchbruch erzielt werden, sodass der Weg für das Fahrrad-Leasing frei ist. Durch die einstimmige Zustimmung der Tarifkommission der IG Metall am 11. September, ist nun die tarifvertragliche Basis geschaffen, um über eine Entgeltumwandlung ein Fahrrad zu leasen können. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten ununterbrochen mindestens sechs Monate dem Unternehmen angehören und ferner in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, das voraussichtlich noch 36 Monate andauert. Der Tarifvertrag sieht vor, dass nähere Einzelheiten zur Ausgestaltung des Fahrradleasings in einer Betriebsvereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat zu regeln sind.
Der Verhandlungsführer der IG Metall, Thorsten Gröger, erklärt: „Schon lange kennen wir den Wunsch der Beschäftigten nach mehr Mobilität und dem speziellen Wunsch nach einer Bike-Leasing-Option. Damit tragen wir dem Wunsch der Beschäftigten Rechnung und freuen uns, dass uns eine gute Regelung gelungen ist, die nun auf betrieblicher Ebene zu einer schnellen Umsetzung führen kann. Ich bin zuversichtlich, dass schon bald die ersten Beschäftigten mit ihren Diensträdern ins Werk pendeln oder privat schöne Ausflüge machen können!“
Der Metaller betont, dass man seit langer Zeit mit der Arbeitgeberseite in Verhandlungen war. Knackpunkt für geraume Zeit: Was passiert mit den arbeitgeberseitig eingesparten Beiträgen zur Sozialversicherung? „Unser Ziel war, dass das Fahrradleasing unter dem Strich kein Plus-Geschäft für das Unternehmen wird, sondern die Regelung soll ja unseren Kolleginnen und Kollegen zu Gute kommen. Das konnte nun sichergestellt werden und wird durch die Betriebsparteien weiter konkretisiert!“
Daniela Cavallo, Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Volkswagen AG, sagt: „Die Option, auch mit dem Fahrrad mobil zu sein, wird immer beliebter – ob nun privat oder beim Pendeln. Auf diesen Trend reagieren wir mit einer echt starken Lösung.“
Zunächst gilt die tarifliche Regelung für die Beschäftigten der Volkswagen AG an den Standorten Wolfsburg, Hannover, Braunschweig, Kassel, Emden und Salzgitter.