Einführung Flächentarifvertrag. Entgelte steigen.

Tariferfolg beim Autohaus Schlingmann in Gifhorn

02.10.2020 | In der vergangenen Woche konnte in einer zweiten Verhandlungsrunde ein Tarifergebnis für die Beschäftigten im Autohaus Schlingmann erzielt werden.

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Nachdem Corona die Verhandlungen um einige Monate verzögerte, haben die Tarifparteien in einer konstruktiven Verhandlung ein gutes Ergebnis zu Papier gebracht.

"Die Entgelte steigen in den kommenden Jahren deutlich an", erklärt Markus Wente, Verhandlungsführer der IG Metall. "Bereits 2024 heißt es dann: gleiche Arbeit, gleiches Geld, egal ob Schlingmann oder Kühl. Mit der Corona-Prämie noch in diesem Jahr, haben die Beschäftigten bei Schlingmann ein echtes Plus in der Tasche, da der Betrag Netto direkt auf's Konto geht. Dieser schnelle Erfolg war nur möglich, weil die Kolleginnen und Kollegen sich organisiert haben und einig waren. Dafür vielen Dank!"

Die Details zum Tarifergebnis:

Entgelte: Ab dem 1. Januar 2021 steigen die Entgelte der Beschäftigten im Autohaus Schlingmann in vier Stufen bis auf das Niveau des Autohauses Kühl an. Jeweils zum ersten Januar eines Jahres erfolgt ein Anpassungsschritt. Ab Januar 2024 gelten bei Kühl und Schlingmann dann die gleichen Entgelte, bei gleicher Arbeit.

Ausbildungsvergütungen: Auch bei den Ausbildungsvergütungen gibt es einen vierstufigen Anpassungsplan. Somit sind die aktuellen Ausbildungsvergütungen des Autohauses Kühl bis 2024 erreicht.

Arbeitszeit: Die Arbeitszeit reduziert sich bereits zum 1. Januar 2021 um eine Stunde auf dann 39 Stunden in der Woche. Ab dem 1. Januar 2024 gilt die 38 Stunden-Woche und das bei vollem Entgeltausgleich! Reduziert sich die Arbeitszeit im Autohaus Kühl in Zukunft unter 38 Stunden, wird dies auch im Autohaus Schlingmann erfolgen.

Sonderzahlung (Weihnachtsgeld): Bereits ab dem Jahr 2021 gibt es für die Beschäftigten bei Schlingmann die volle tarifliche Sonderzahlung. Das bedeutet – mit der Novemberabrechnung – gibt es 50 % eines Monatseinkommens extra auf das eigene Konto.

Zusätzliches Urlaubsgeld: Das zusätzliche Urlaubsgeld wird stufenweise ab dem Jahr 2022 eingeführt. 2022 gibt es 20 % des Urlaubsentgeltes pro Jahr, ab 2023 dann 35 % und ab 2024 den vollen tariflichen Anspruch von 50 % des Urlaubsentgeltes.

Corona-Prämie vereinbart: Mit der Novemberabrechnung 2020 erhalten alle Vollzeitbeschäftigten einmalig eine Corona-Prämie in Höhe von mindestens 1.000 Euro NETTO. Die Auszahlung erfolgt steuer- und sozialabgabenfrei! Teilzeitbeschäftigte erhalten diese anteilig. Auszubildende ab dem 2. Ausbildungsjahr erhalten eine Netto-Zahlung in Höhe von 300 Euro auf ihr Konto.

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