24.01.2024 | Nachdem bereits im Februar 2023 eine steuerfreie Zahlung von 2.000 Euro erfolgte, schließen sich im Januar 2024 nun weitere 1.000 Euro Inflationsausgleich an – brutto gleich netto. Dies ist unter anderem ein Baustein, der im Tarifabschluss 2022 vereinbart wurde. Ferner erhielten die Beschäftigten bei Volkswagen eine tabellenwirksame Entgelterhöhung von 5,2 Prozent ab Juni 2023. Weitere 3,3 Prozent mehr gibt es ab Mai 2024 in die Entgelttabelle.
Das gilt für die Beschäftigten im Haustarifvertrag bei der Volkswagen AG. Dieser gilt für die sechs Standorte der Volkswagen AG in Braunschweig, Emden, Hannover, Kassel, Salzgitter, Wolfsburg sowie bei den Töchtern Financial Services, Immobilien und der dx.one GmbH. Auch die Beschäftigten der Unternehmen der Tarifgemeinschaft, bestehend aus Autostadt GmbH, Wolfsburg AG und den Kernbeschäftigten der Volkswagen Group Services GmbH und der AutoVision, sowie die Beschäftigten bei Brose Sitech erhalten im Januar 2024 eine steuerfreie Zahlung von 1000 Euro netto. Für die Stammbeschäftigten der Volkswagen Group Services gibt es jenen Inflationsausgleich in Höhe von 1000 Euro netto im kommenden Monat.
„Mit dem bisherigen Entgeltplus sowie der steuerfreien Inflationsausgleichzahlung konnten die Härten der Inflation aufgefangen werden. Nun stehen wir vor neuen Herausforderungen, die sich im Vorfeld der Tarifrunde 2024 ergeben. Wir werden uns in den nächsten Monaten mit unserer Tarifkommission gut aufstellen. Auch in der Vergangenheit haben wir keine tariflichen Erfolge geschenkt bekommen, die Auseinandersetzung war immer hart. Gerade die Fortführung der Altersteilzeit stieß in der letzten Tarifrunde auf große Widerstände bei der Arbeitgeberseite – nun ist sie Teil der Lösung in der Transformation“, erklärt Thorsten Gröger, IG Metall-Bezirksleiter.
Ergänzend wurde im Haustarifvertrag der Volkswagen AG damals vereinbart, dass der Tarifvertrag über die Altersteilzeit zu den bisherigen Konditionen fortgeführt und bis zum 31.12.2027 verlängert wird. Zudem wurde der Zuschuss für die Semesterbeiträge für alle Dual Studierenden deutlich angehoben: So erhalten Dual Studierende pro Semester 395 Euro, um ihre Beiträge an die Hochschulen begleichen zu können (statt bisher 350 Euro). Außerdem überweist VW die Gebühren rechtzeitig, so dass der Nachwuchs bei den Zahlungen an die Hochschulen nicht mehr in Vorleistung treten muss. Die bisherige Leistungsorientierte Einmalzahlung (LOE) wird mit 500 Euro für alle Dual Studierenden und Auszubildenden künftig spürbar über dem bisherigen Durchschnittssatz (467 Euro) festgeschrieben. Sie wächst tarifdynamisch und wird weiter im Mai ausgezahlt.
Im Frühjahr startet die IG Metall in die Forderungsdebatte zum Volkswagen-Haustarifvertrag, welche in einem Forderungsbeschluss im Juni 2024 münden wird. Im dritten Quartal sitzen die Tarifvertragsparteien dann wieder am Verhandlungstisch. Die Friedenspflicht bei Volkswagen läuft Ende November aus.