Wandel der Industrie muss inklusiv sein - Menschen mit Behinderungen dürfen bei Transformation nicht unter Räder geraten

06.02.2023 | Wenn in der Industrie mehr und mehr Wertschöpfungsprozesse digitale und technologische Unterstützung erhalten, ergeben sich dabei auch große Potenziale für Menschen mit Behinderungen. Diese dürfen nach Auffassung der IG Metall bei der Transformation der Wirtschaft nicht benachteiligt werden.

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„Wir brauchen eine inklusive Gestaltung des Industriewandels. Die Anforderungen an Produktionen wachsen: Sie müssen klimaschonender und sollen digitaler werden. Dabei darf der Mensch nicht hinten runter fallen und insbesondere Menschen mit Handicap dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Zweifelsohne bieten Robotik und KI auch Chancen für Menschen mit Behinderungen, sodass ihre Inklusion in den Betrieb vorangetrieben wird und sie in ihrem Arbeitsalltag Unterstützung erhalten!“, erklärt Thorsten Gröger, Bezirksleiter der IG Metall, auf einer Fachtagung der Schwerbehindertenvertretung in Hannover.  

Die IG Metall setzt sich dafür ein, dass der Wandel in der Industrie für alle Beschäftigten, unabhängig von ihrer Beeinträchtigung, Chancen bietet. Teilhabe behinderter Menschen ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade, so Gröger. Die betriebliche Realität sieht leider nicht überall gut aus: „Noch immer werden Menschen wegen ihrer Einschränkung diskriminiert. Offene Ausgrenzung oder nicht Berücksichtigung bei Beförderungen oder Stellenausschreibungen. Auch, wenn gesetzlich vieles geregelt ist, sieht vielerorts und insbesondere dort, wo Betriebe nicht tarifgebunden oder ohne Betriebsrats sind, die Betriebswirklichkeit anders aus.“, führt der Gewerkschafter aus. Viele Betriebe sind nicht barrierefrei. Und über ein Drittel beschäftigt überhaupt keine Menschen mit Behinderung. „Als IG Metall machen wir uns dafür stark, dass die barrierefreie Arbeitsgestaltung konsequent vorangetrieben und in allen Betrieben umgesetzt wird sowie die Rechtssicherheit von Beschäftigten mit Behinderung weiter gestärkt wird!“

Gröger hob im Rahmen der Fachtagung zudem den Stellenwert der Schwerbehindertenvertretungen für die betriebliche Mitbestimmung hervor: „Schwerbehindertenvertretungen haben eine zentrale Rolle in der betrieblichen Mitbestimmung. Sie sind an den Sitzungen des Betriebsrates beteiligt und arbeiten eng mit diesem und Vertrauensleuten zusammen, um die Interessen von behinderten und beeinträchtigten Menschen im Unternehmen zu vertreten. Dies umfasst die Förderung guter und barrierefreier Arbeit sowie eine inklusive Teilhabepolitik, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter gleichberechtigt und ohne Ausgrenzung arbeiten können. Insgesamt leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Vorsorge, Schutz und Teilhabe für Schwerbehinderte im Betrieb.“

Pressemitteilung: 008/2023

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