Nach 20 Jahren ohne:

Volkswagen-Tochter VGSG erhält einen Tarifvertrag

04.09.2023 | Die Beschäftigten von Volkswagen Gebrauchtfahrzeughandels und Service GmbH (VGSG) haben sich gemeinsam mit der IG Metall für faire Entgelte stark gemacht – mit Erfolg. Ab dem 01. Januar 2024 werden die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie bei der VGSG vollumfänglich gelten. Darüber hinaus konnte man sich bei der Altersversorgung auf die Standards im Volkswagen-Konzern einigen.

„Wir hatten innerhalb der VGSG eine spürbare Unzufriedenheit bei der Eingruppierung. Der Grundsatz ‚Gleiches Geld für gleiche Arbeit‘ war nicht überall erkennbar. Deswegen wollten wir ein klares und verbindliches Regelwerk schaffen, um Transparenz und Verlässlichkeit zu schaffen“, so Thomas Lasch, Mitglied der Verhandlungskommission und Beschäftigter der VGSG.

Für die Mitglieder der IG Metall bei VGSG wird nun zukünftig das erprobte System des Entgeltrahmentarifvertrags der Metall- und Elektroindustrie in seiner jeweils aktuellen Form gelten. Für die circa 300 Beschäftigten des Unternehmens wird das Klarheit bringen und die Attraktivität des Unternehmens wird durch verbindliche Tarifstandards deutlich gesteigert.

„Dass wir es nach 20 Jahren endlich zu einem Tarifvertrag bei der Volkswagen Tochter VGSG für alle Beschäftigten durchsetzen konnten, ist ein riesiger Erfolg. Mit vielen Gesprächsangeboten an die Kolleginnen und Kollegen konnten wir überzeugen. Wir haben uns digital abends getroffen oder tagsüber zu Pizza oder Eis auf dem Firmengelände. Über den persönlichen Austausch konnten wir unser Ziel und unseren Weg erläutern. So stand bald die Mehrheit der Beschäftigten hinter uns“, beschreibt Thadeus Mainka, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Hannover den Weg.

Thilo Reusch, Verhandlungsführer der IG Metall, ergänzt: „Es war der breit getragene Wunsch der Belegschaft nach Tarifbindung sowie ein Gerechtigkeitsgefälle mit Blick auf den VW-Konzern, das zu einem hohen Organisationsgrad der Beschäftigten geführt hat. Am Ende hat der Arbeitgeber erkannt, dass ein Einlenken alternativlos ist oder eine Tarifeskalation droht. Nun profitieren die Kolleginnen und Kollegen von den Vorteilen des Flächentarifvertrages!“

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