Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie

Tarifergebnis in Niedersachsen erzielt

09.04.2021 | Die heutige fünfte Tarifverhandlung für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Niedersachsen hat zu einem Ergebnis geführt: Vereinbart wurde die Übernahme des Verhandlungsergebnisses aus dem Pilotbezirk Nordrhein-Westfalen. "Der Tarifabschluss sichert Beschäftigung, stärkt Einkommen und gestaltet die Zukunft der Beschäftigten", sagt Thorsten Gröger, Bezirksleiter und Verhandlungsführer der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

"Bundesweit haben fast eine Million Beschäftigte, in unseren Tarifgebieten sowie bei Volkswagen fast 200.000 Beschäftigte, mit Warnstreiks Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt und diese letztlich von ihrer ursprünglichen Nullrunden-Mentalität abgebracht."

Nach Einschätzung Grögers bietet der heutige Tarifabschluss wichtige Antworten zur Bewältigung der Herausforderungen der Corona-Pandemie und drängt auf notwendige Vorgehensweisen zur Gestaltung der Transformation in der Metall- und Elektroindustrie. "Für uns steht fest, dass die Folgen der Krise nicht allein auf den Schultern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lasten dürfen. Vielmehr geht es darum, Arbeitsplätze zu sichern und Einkommen zu stabilisieren – dieses Ziel verfolgt der heutige Tarifabschluss“, fährt Gröger fort.

Die Einigung sieht unter anderem eine Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen vor. So soll den Beschäftigten im Juni 2021 eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro als sogenannte Corona-Prämie ausgezahlt werden, Auszubildende erhalten hier einmalig 300 Euro. Darüber hinaus gibt es im Februar 2022 ein Transformationsgeld in Höhe von 18,4 Prozent des Bruttogehaltes, das sich rechnerisch aus der Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 2,3 Prozent ab Juli 2021 speist. Im Jahr 2023 erhöht sich jenes Transformationsgeld auf 27,6 Prozent und ist ab diesem Zeitpunkt eine wiederkehrende jährliche Sonderzahlung. "Um auf die betriebliche Situation adäquat reagieren zu können, kann das Transformationsgeld auch zur Beschäftigungssicherung eingesetzt werden, beispielsweise als Teilentgeltausgleich bei einer 4- Tage-Woche!", erklärt Gröger weiter. 

Zur Gestaltung der Transformation in den Betrieben haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen Prozess für Zukunftstarifverträge verständigt. Mit dieser neuen Regelung für Zukunftstarifverträge verfügen Gewerkschaft und Betriebsrat über Instrumente, um initiativ bei der Gestaltung der Zukunft von Betrieben mitzuwirken. Mit der Hilfe von Zukunftstarifverträgen handelt die IG Metall Investitionen in Standorte, zukunftsfähige Produkte und Qualifizierungen für Beschäftigte aus. Bisher jedoch gelang das in der Vergangenheit oft erst dann, wenn der Betrieb bereits in der Krise war und der Arbeitgeber mit Personalabbau und Tarifkürzungen auf Betriebsräte und IG Metall zukam. Jetzt jedoch können IG Metall und Betriebsräte bereits vor einer Krise eingreifen und den Arbeitgeber zu Verhandlungen über die Zukunft des Unternehmens auffordern. Somit schaffe der neue Tarifabschluss einen tariflichen Rahmen für firmenbezogene Verbandstarifverträge zur Gestaltung der Transformation in der Metall- und Elektroindustrie, um Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungssicherung zu erhalten.

"Viele Betriebe sehen sich nicht nur unmittelbar mit den Auswirkungen der Pandemie konfrontiert, sondern die anstehende oder bereits laufende Transformation stellt sie vor große Herausforderungen. Ob Klimawandel, Elektromobilität oder Digitalisierung – es finden Umbrüche in der Industrie statt, die wir als Gewerkschaft nicht nur begleiten und die Folgen abfedern wollen, sondern deren Chancen wir aktiv gestalten wollen. Dahingehend sind Zukunftstarifverträge ein überaus wichtiges Instrument!", schildert Gröger abschließend.

Der abgeschlossene Tarifvertrag zwischen der IG Metall und NiedersachsenMetall hat eine Laufzeit bis zum 30.09.2022. Die Erklärungsfrist endet am 30.04.2021. Die Tarifkommission der IG Metall entscheidet kommenden Donnerstag über das Ergebnis. Die Tarifverhandlungen für Sachsen-Anhalt (16.03.) und Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim (14.04.) sowie bei Volkswagen (12.04) werden weiterhin fortgeführt.

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