Mobiles Arbeiten

Maßnahmenpaket: Büroarbeit als Ausnahme, mobiles Arbeiten als Regelfall?

06.01.2021 | Vor der Corona-Pandemie arbeiteten nur 4 Prozent der Befragten überwiegend zu Hause, jetzt sind es 27 Prozent, so die Ergebnisse einer Online-Befragung der Hans-Böckler-Stiftung. „Corona-Home-Office-Regelungen“ mussten häufig schnell eingeführt werden. Für viele Beschäftigte war dies als Krisenlösung akzeptabel, um Abstands- und Kontaktverbote einhalten zu können und das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Für die IG Metall gilt nun, die bestehenden betrieblichen Regelungen und die seit 1. Januar 2018 in allen Tarifgebieten der Metall und Elektroindustrie geltenden Tarifverträge zu Mobilem Arbeiten sowie die Erfahrungen der Beschäftigten zu nutzen, um gute betriebliche Regelungen für die Zukunft zu treffen.

 

Unser erstes Fazit:

  • Mobile Arbeit im Home-Office funktioniert. Der Anspruch auf mobile Arbeit muss nicht an Effektivität der Arbeit scheitern.
  • Ein neues Gleichgewicht zwischen mobiler Arbeit und Arbeit im Betrieb wird angestrebt und erscheint realisierbar.
  • Deshalb geht es jetzt darum, die Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen zu nutzen: für bessere Regelungen, mehr Beteiligung und zum Gewinnen von neuen Mitgliedern.

 

Wir haben Informationen und verschiedene Maßnahmen zum Thema Mobiles Arbeiten entwickelt, die Ihr vor Ort passgenau für Aktionen nutzen könnt. Der folgende Aktionsleitfaden liefert dazu weitere Anregungen.

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