Behinderten- und Teilhabepolitik

IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: Inklusion für Menschen mit Behinderung ist unzureichend

02.12.2020 | Hannover – „Wir brauchen mehr Inklusion in der Arbeitswelt. Das ist umso wichtiger, als mit der ökologischen und digitalen Transformation und mit der Corona-Krise der Druck auf Arbeitsplätze steigen wird“, sagte Bezirksleiter Thorsten Gröger aus Anlass des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. Dieser Tag wurde von den Vereinten Nationen 1993 als Gedenk- und Aktionstag ins Leben gerufen um das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen wachzuhalten.

Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Bundesweit liegt diese Quote im Schnitt aber nur bei 4,6 Prozent. Bei den Unternehmen in der Privatwirtschaft beträgt sie sogar nur 4,1 Prozent, bei öffentlichen Arbeitgebern 6,5 Prozent. Als schwerbehindert gilt, wer mindestens einen Grad der Behinderung von 50 erreicht.

Im Bereich der IG Metall Sachsen-Anhalt sind 3,6 Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt. Bei privaten Unternehmen sind es 3,0 Prozent, bei öffentlichen Arbeitgebern 5,2 Prozent. Im Bereich der IG Metall Niedersachsen sind 4,2 Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt. Bei privaten Unternehmen sind es 5,1 Prozent, bei öffentlichen Arbeitgebern 5,0 Prozent.

Erfüllen Arbeitgeber die Quote von 5 Prozent nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen, die zwischen 125 und 320 Euro im Monat beträgt.  „Viele Arbeitgeber zahlen lieber die Ausgleichsabgabe anstatt Schwerbehinderte zu beschäftigen. Jedes vierte beschäftigungspflichtige Unternehmen beschäftigt überhaupt keine Schwerbehinderten. Das ist inakzeptabel. Für diese Totalverweigerer muss die Ausgleichsabgabe deutlich erhöht werden und sollte mindestens 750 Euro betragen“, fordert Gröger.

Eine wichtige Rolle bei der Gestaltung von Inklusion und barrierefreier Arbeit haben die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) in den Betrieben. Sie setzen sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen ihre Fähigkeiten ausschöpfen und entwickeln können und dass sie auf Dauer gesund und arbeitsfähig bleiben.

Gröger kritisiert, dass Verstöße gegen die Beschäftigungspflicht kaum geahndet werden. „Die Bundesagentur für Arbeit als zuständige Behörde kontrolliert hier leider viel zu selten. Dementsprechend werden auch kaum Bußgelder verhängt. Durch die konsequente Anwendung des heute schon geltenden Rechts könnte die Inklusion in der Arbeitswelt bereits deutlich verbessert werden.“

Die Zahlung der Ausgleichsabgabe entbindet Arbeitgeber nämlich nicht von der Beschäftigungspflicht. Vielmehr stellt der vorsätzliche und fahrlässige Verstoß gegen die Beschäftigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

Insgesamt 7,8 Millionen Menschen in Deutschland sind anerkannt schwerbehindert, knapp eine Million stehen mitten im Arbeitsleben. Nur drei Prozent der Behinderungen sind angeboren, die meisten werden durch Unfälle, Krankheiten oder Verschleiß verursacht.

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