Vom 1. Januar bis 30. Juni 2020

Vertrauensleutewahl 2020: »Wir machen Gewerkschaft«

13.01.2020 | Gemeinschaft, Zusammenhalt, Solidarität - in der Gewerkschaft zählt das „Wir“.

„Vertrauensleute leben diese wichtigen gewerkschaftlichen Werte. Der Name ist Programm – Vertrauensleute sind Partnerinnen und Partner des Vertrauens. Unabhängig davon, ob es um Probleme am Arbeitsplatz, den Tarifvertrag oder den Kontakt mit der IG Metall vor Ort geht. Fast 9000 Vertrauensfrauen und -männer sind im Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt aktiv. Vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 können IG Metall-Mitglieder bei den Vertrauensleutewahlen kandidieren“, erklärt Bezirksleiter Thorsten Gröger.  Warum wir Vertrauensleute wählen, wie wir uns vorbereiten und was wir uns vornehmen, erfahrt ihr hier.

Was ist die Aufgabe von gewerkschaftlichen Vertrauensleuten?

Vertrauensleute sind die IG Metall im Betrieb. Die Mitglieder der IG Metall wählen ihre Vertrauensleute in ihrer Abteilung, ihrem Bereich oder in einer gemeinsamen Wahl im Betrieb.

Nah dran:

  • Vertrauensleute sind nah dran an den Beschäftigten am Arbeitsplatz vor Ort. Sie sind immer auf Augenhöhe mit ihren Kolleginnen und Kollegen, arbeiten im Team und stehen füreinander ein. Vertrauensleute tragen ihre Probleme und Meinungen weiter – und informieren aus erster Hand. Klar ist: Die Arbeitssituation und die Probleme der Beschäftigten unterscheiden sich: Ob Junge und Ältere, Frauen und Männer, kaufmännische und gewerbliche Angestellte, Ingenieure, Techniker oder Hochqualifizierte - Vertrauensleute haben den richtigen Draht. Sie kennen die Probleme und Wünsche ihrer Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz und geben sie weiter an den Betriebsrat und an die IG Metall. Außerdem organisieren und gestalten sie Aktionen sowie Warnstreiks und mobilisieren dafür. Deswegen setzen sie sich durch eine aktive Mitgliedergewinnung auch für die Stärkung der IG Metall ein.

Kompetent:

  • Ob Rechtsberatung, Informationen zum Tarifvertrag oder Erfahrungsaustausch: Vertrauensleute stehen ihren Kolleginnen und Kollegen bei Fragen oder Problemen zur Seite. Durch kostenlose Seminare der IG Metall können sich Vertrauensleute stets auf den neuesten Stand bringen. Sie sind vernetzt und wissen über die aktuellen Entwicklungen im Betrieb und in der IG Metall Bescheid. Vertrauensleute sind kompetent und können sofort weiterhelfen.

Durchsetzungsstark:

  • Vertrauensleute arbeiten eng mit dem Betriebsrat, mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung und mit der Schwerbehindertenvertretung zusammen. Gemeinsam bilden sie den Vertrauenskörper des Betriebs. Vertrauensleute sind für einen funktionierenden Vertrauenskörper unverzichtbar: Sie arbeiten an Lösungen von Problemen mit und stärken die Zusammenarbeit zwischen dem Vertrauenskörper und den Beschäftigten.

Die Arbeit als Vertrauensfrau oder Vertrauensmann für die Gewerkschaft ist durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützt. Um Gespräche mit dem Betriebsrat zu führen, genießen Vertrauensleute einen besonderen rechtlichen Schutz. Sie werben neue Mitglieder, erhöhen die Organisation im Betrieb und mobilisieren die Mitglieder in Aktionen und Tarifrunden. Vertrauensleute sind durchsetzungsstark und schützen die Beschäftigten vor Willkür.

Wie wird man Vertrauensfrau oder Vertrauensmann?

Dahinter stehen Menschen aus Fleisch und Blut, die sich für die IG Metall im Betrieb engagieren. Es sind gewählte Vertreter*innen, auf die Ihr mit Euren Anliegen zugehen könnt. Ein echtes Vertrauensverhältnis eben. Willst Du selber als gewerkschaftliche/r Vertrauensfrau oder Vertrauensmann kandidieren? Sprich Deine Vertrauensleute, den Betriebsrat oder die IG Metall vor Ort an.

Wer kann gewählt werden?

  • Wer in den Vertrauenskörper (VK) gewählt werden will, muss das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen genießen und Mitglied der IG Metall sein. Derjenige oder diejenige sollte bereit sein, an gewerkschaftlichen Bildungsmaßnahmen und anderen Veranstaltungen für Vertrauensleute teilzunehmen. Die in der IG Metall organisierten Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter sowie Vertrauensmänner und -frauen der Schwerbehinderten gehören ebenfalls dem Vertrauenskörper der IG Metall im Betrieb an. Vorausgesetzt, dass sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und der jeweilige Ortsvorstand ihre Funktion bestätigt hat.

Wer kann wählen? Wer kann kandidieren?

  • Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der IG Metall in den einzelnen Wirkungsbereichen, also Gliederungen, des Betriebs. Jedes IG Metall-Mitglied, das aktiv werden möchte im Betrieb, kann zur Wahl antreten.

Wer organisiert die Wahl und wann?

  • Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist der Vertrauensleuteausschuss der örtlichen IG Metall-Geschäftsstelle in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Ortsvorstand zuständig. Beide legen - in Abstimmung mit den Vertrauenskörper-Leitungen - die organisatorischen Einzelheiten fest und sorgen dafür, dass nach demokratischen Grundsätzen gewählt wird. Die regelmäßigen Vertrauensleutewahlen finden alle vier Jahre statt. Über den Wahlzeitraum entscheidet im Einvernehmen mit dem zentralen Vertrauensleuteausschuss der Vorstand der IG Metall. Konkrete Informationen zum Ablauf vor Ort gibt es bei den zuständigen Geschäftsstellen der IG Metall. Dort erhalten Mitglieder persönliche Beratung und weitere Materialien zur Vertrauensleutewahl.

Wie sieht das Wahlverfahren aus?

  • Zunächst müssen die Mitglieder der IG Metall im Betrieb über die Absicht, Vertrauensleute zu wählen, informiert werden. Danach sind Bereiche festzulegen, in denen Vertrauensleute gewählt werden sollen. Ihr Wirkungsbereich sollte jeweils nicht mehr als 20 Beschäftigte umfassen. Schließlich ist ein Wahlvorstand zu bilden, in den einzelnen Abteilungen müssen Kandidat*innen aufgestellt werden. Die Vertrauensmänner und -frauen werden dann von den IG Metall-Mitgliedern ihres Wirkungsbereichs gewählt. Sollte das nicht möglich sein, findet die Wahl im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt.

Bei mehreren Kandidat*innen gewinnt die Person mit der höchsten Stimmenzahl - nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit. Je nach Struktur des Betriebes können unterschiedliche Wahlverfahren zur Anwendung kommen. Die Wahl kann geheim, per Stimmzettel oder aber auch per Handzeichen erfolgen. Dies hängt vom Organisationsgrad und vom Vertrauensverhältnis im Betreuungsbereich beziehungsweise Betrieb ab. Die gewählten Vertrauensleute sind der neue Vertrauenskörper, der sich eine Leitung wählt. Über die Ergebnisse ist die örtliche IG Metall-Geschäftsstelle zu informieren.

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