06.05.2020 | Hannover – Die IG Metall konnte am späten Abend des 5. Mai 2020 den Abschluss eines Verhandlungsergebnisses für die Beschäftigten der Feinstblechpackungsindustrie erzielen.
Dieses sieht unter anderem Regelungen vor, die in der Corona-Krise den Umgang mit Kurzarbeit und die Freistellung bei Engpässen in der Kinderbetreuung erleichtern.
Mit diesem Abschluss reagiert die IG Metall auf die anhaltende Corona-Pandemie. „In dieser Krise sind solidarische Lösungen gefragt, unser Abschluss sorgt hier für mehr Sicherheit“, sagt Verhandlungsführer Carsten Maaß von der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. „Der neue Solidartarifvertrag setzt zusätzliche Hilfen für Beschäftigte mit Kindern durch und hilft Kolleginnen und Kollegen, die sich im Zuge der Pandemie besonderen sozialen Härten ausgesetzt sehen. Auch in schwierigen Zeiten bieten wir den Beschäftigten schnelle und passende Lösungen.“
Das mit Erklärungsfrist 8. Mai 2020, 12.00 Uhr geschlossene Verhandlungsergebnis umfasst Regelungen zu Kinderbetreuungsengpässen und Kurzarbeit. Mit der bereits vorhandenen Aufstockung von 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts zum Kurzarbeitergeld und der jetzt bis zu 14 zusätzlichen freien Tagen für die Betreuung von Kindern, erhalten Beschäftigte nicht nur mehr Schutz beim Einkommen, sondern auch angesichts des eingeschränkten Schulbetriebes und geschlossener Kitas weitere Entlastungsmöglichkeiten für die Familie.
Darüber hinaus wird in jedem Betrieb ein Solidartopf für durch die Corona-Krise verursachte Härtefälle bei den Beschäftigten eingerichtet und mit 580 Euro für jeden Beschäftigten befüllt. Mittel des Topfes, die bis zum 1. Dezember 2020 nicht verwendet wurden, gelangen mit der Dezemberabrechnung zur Auszahlung.
Nach dem Abklingen der Pandemie werden die Tarifgespräche über die Zukunftsthemen der Tarifrunde 2020 fortgesetzt. Hierzu zählen insbesondere die Herausforderungen rund um die Transformation der Industrie, Fragen der Beschäftigungssicherung und die Gestaltung von Zukunftstarifverträgen.
(Presseinformation Nr. 25/2020)