CORONA-PANDEMIE & KURZARBEIT

Tarifparteien und Gesetzgeber müssen Verantwortung zeigen: Kurzarbeitergeld aufstocken

24.03.2020 | Mit dem „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ hat die Bundesregierung eine bis Ende 2020 befristete Verordnungsermächtigung bereits am 13. März im Eilverfahren beschlossen.

panthermedia.net

Thorsten Gröger, Bezirksleiter (Foto: Heiko Stumpe)

Damit wurden die Voraussetzungen für die Kurzarbeiterregelungen abgesenkt und die Leistungen erweitert. Dazu zählen die Absenkung des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 Prozent, der teilweise oder vollständige Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden sowie die Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeiter*innen. Meldet ein Betrieb Kurzarbeit an, so erhalten alle Beschäftigten Kurzarbeitergeld von bis zu 60 Prozent vom letzten Netto bzw. 67 Prozent mit Kindern von der Bundesagentur für Arbeit.

Grundsätzlich begrüßt die IG Metall das entschlossene Handeln der Bundesregierung bei der Neugestaltung der vorangegangenen Kurzarbeiterregelungen. Ziel der Kurzarbeit ist es, Beschäftigte in den Betrieben zu halten und somit möglichst Arbeitslosigkeit infolge der Auswirkungen durch das Coronavirus zu vermeiden. Allerdings fordern die Gewerkschaften noch deutliche Änderungen:

„Durch die Krise kommen auf die Beschäftigten harte Zeiten zu. Daher muss das Kurzarbeitergeld dringend aufgestockt werden. Bei der Schließung ganzer Werke sowie Betriebsstätten von tausenden Zulieferern und Kleinbetrieben bedeutet dies für die Beschäftigten einen plötzlichen Einkommensverlust von 40 Prozent im Haushaltseinkommen. Dies führt für Millionen von Arbeitnehmerhaushalten bei laufenden Mieten und Verpflichtungen in existentielle Nöte. Besonders Niedrigverdiener*innen treffen massive Einkommensverluste hart“, sagt der Bezirksleiter der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Thorsten Gröger.

„Die im Gesetz vorgesehene Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit bis zu einhundert Prozent ist im Grundsatz zu begrüßen. Völlig inakzeptabel hingegen ist, dass diese Entlastung nunmehr einseitig den Arbeitgebern zugutekommt. Das erzeugt eine soziale Schieflage. Die Sozialversicherungsbeiträge werden paritätisch von Arbeitnehmern und den Arbeitgebern getragen. Daher müssen auch Arbeitnehmer in gleichem Umfang entlastet werden. Nur das wäre sozial gerecht und entspricht einer durch Sozialpartnerschaft getragene Krisenbewältigung“, so Gröger, der  weiterhin die Tarifparteien in die Pflicht nimmt:

„In vielen Branchen und Unternehmen zeigen wir Verantwortung, indem wir aktuell Tarifverträge zur Aufstockung bei Kurzarbeit abschließen. Dort wo dies noch nicht geschehen ist, fordern wir die Arbeitgeber auf, schnellstens auf unser Angebot zu Tarifverhandlungen einzugehen.“

Darüber hinaus fordert die IG Metall die Bundesregierung konkret auf, auch den Beschäftigten in allen Branchen und Unternehmen eine Absicherung der Entgelte von mindestens 80 Prozent zu ermöglichen: „Dies verlangt, die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Weitergabe des Arbeitnehmeranteils an den erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen an die Beschäftigten. Die Rechtsverordnung ist entsprechend zu korrigieren. Da derzeit in hohem Maße auch Dienstleistungsbetriebe betroffen sind, in denen die Lohnstruktur niedriger ist, ist zu befürchten, dass viele Beschäftigte Leistungen der Grundsicherung (Hartz IV) in Anspruch nehmen müssen. Angesichts der weiteren Milliardenprogramme für Unternehmen ist es ungerecht, dass Millionen abhängig Beschäftigte im Regen stehen gelassen werden“, erklärt Gröger abschließend.

Grundsätzlich begrüßt die IG Metall das entschlossene Handeln der Bundesregierung bei der Neugestaltung der vorangegangenen Kurzarbeiterregelungen. Ziel der Kurzarbeit ist es, Beschäftigte in den Betrieben zu halten und somit möglichst Arbeitslosigkeit infolge der Auswirkungen durch das Coronavirus zu vermeiden. Allerdings fordern die Gewerkschaften noch deutliche Änderungen:

„Durch die Krise kommen auf die Beschäftigten harte Zeiten zu. Daher muss das Kurzarbeitergeld dringend aufgestockt werden. Bei der Schließung ganzer Werke sowie Betriebsstätten von tausenden Zulieferern und Kleinbetrieben bedeutet dies für die Beschäftigten einen plötzlichen Einkommensverlust von 40 Prozent im Haushaltseinkommen. Dies führt für Millionen von Arbeitnehmerhaushalten bei laufenden Mieten und Verpflichtungen in existentielle Nöte. Besonders Niedrigverdiener*innen treffen massive Einkommensverluste hart“, sagt der Bezirksleiter der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Thorsten Gröger.

„Die im Gesetz vorgesehene Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit bis zu einhundert Prozent ist im Grundsatz zu begrüßen. Völlig inakzeptabel hingegen ist, dass diese Entlastung nunmehr einseitig den Arbeitgebern zugutekommt. Das erzeugt eine soziale Schieflage. Die Sozialversicherungsbeiträge werden paritätisch von Arbeitnehmern und den Arbeitgebern getragen. Daher müssen auch Arbeitnehmer in gleichem Umfang entlastet werden. Nur das wäre sozial gerecht und entspricht einer durch Sozialpartnerschaft getragene Krisenbewältigung“, so Gröger, der  weiterhin die Tarifparteien in die Pflicht nimmt:

„In vielen Branchen und Unternehmen zeigen wir Verantwortung, indem wir aktuell Tarifverträge zur Aufstockung bei Kurzarbeit abschließen. Dort wo dies noch nicht geschehen ist, fordern wir die Arbeitgeber auf, schnellstens auf unser Angebot zu Tarifverhandlungen einzugehen.“

Darüber hinaus fordert die IG Metall die Bundesregierung konkret auf, auch den Beschäftigten in allen Branchen und Unternehmen eine Absicherung der Entgelte von mindestens 80 Prozent zu ermöglichen: „Dies verlangt, die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Weitergabe des Arbeitnehmeranteils an den erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen an die Beschäftigten. Die Rechtsverordnung ist entsprechend zu korrigieren. Da derzeit in hohem Maße auch Dienstleistungsbetriebe betroffen sind, in denen die Lohnstruktur niedriger ist, ist zu befürchten, dass viele Beschäftigte Leistungen der Grundsicherung (Hartz IV) in Anspruch nehmen müssen. Angesichts der weiteren Milliardenprogramme für Unternehmen ist es ungerecht, dass Millionen abhängig Beschäftigte im Regen stehen gelassen werden“, erklärt Gröger abschließend.

Unsere Social Media Kanäle