Tarifeinigung im Südwesten erzielt – Übernahme des Pilotabschlusses in Tarifgebieten des IG Metall Bezirks Niedersachsen und Sachsen-Anhalt angestrebt

18.11.2022 | Nach einem langen Verhandlungsmarathon in der Nacht von Donnerstag auf Freitag konnte in Baden-Württemberg eine Tarifeinigung in der Metall- und Elektroindustrie erzielt werden. So sollen die Entgelte ab dem 1. Juni 2023 um 5,2 Prozent und ab dem 1. Mai 2024 um weitere 3,3 Prozent steigen. Ferner erhalten die Beschäftigten eine steuerfreie Inflationsprämie von 3.000 Euro, die in zwei Tranchen ausgezahlt wird. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2024. Die Übernahme des Pilotabschlusses wird vom IG Metall-Vorstand in allen Tarifgebieten empfohlen.

Symbolbild. Fotograf: Marcus Biewener

Thorsten Gröger, IG Metall-Bezirksleiter, erklärt dazu: „In historisch schwierigen Zeiten ist es uns gelungen eine tragfähige Tarifübereinkunft zu erzielen. Dem Ziel, die Kaufkraft und das Einkommen zu stabilisieren, wird damit Rechnung getragen. Das Gesamtvolumen liegt deutlich über 8 Prozent und verfügt über verschiedene Komponenten, die kurzfristig steigende Energiepreise auffangen können und wiederum dauerhaft die Entgelttabellen erhöhen. Wir haben stets betont: Tarifpolitik kann alleine nicht die Dynamik der Teuerungen auffangen. Im Zusammenspiel mit den von Politik beschlossenen Maßnahmen und Entlastungspaketen ergibt sich jetzt ein starkes Gesamtbündel, mit dem kraftvoll der Geldentwertung begegnet werden kann.“ Auf politischer Ebene müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um gerade kleinere und mittlere Einkommen in der Krise zu entlasten und die Lastenverteilung gerechter zu gestalten.

Gröger fügt an: „Mit großer Kraftanstrengung konnte eine von den Arbeitgebern frühzeitig propagierte Nullrunde abgewendet, unsere Gegenseite zu tabellenwirksamen Entgeltsteigerungen bewegt und auch Hirngespinsten wie einer Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit, wie in Niedersachsen gefordert, eine Absage erteilt werden. Durch den Druck, den weit mehr als eine halbe Million Beschäftigte auf die Arbeitgeberseite in den letzten Wochen seit Ende der Friedenspflicht gemacht haben, sind die Arbeitgeber eingelenkt. Noch in der letzten Verhandlungsrunde wollten Sie den Beschäftigten nur eine Einmalzahlung, gestreckt auf 30 Monate, zugestehen. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben mit Nachdruck die Arbeitgeber von diesen Plänen abgebracht. Wir werden nun in unseren Gremien den Prozess für die nächsten Wochen abstimmen!“ Am heutigen Nachmittag trifft sich die große Tarifkommission des IG Metall Bezirks in Hannover, um über den Pilotabschluss zu diskutieren und den weiteren Weg zu besprechen.

Das Tarifergebnis aus Baden-Württemberg sieht folgende Eckpunkte vor:

  • Entgelt:
    • Die Entgelte steigen ab 1. Juni 2023 um 5,2 Prozent und ab 1. Mai 2024 um weitere 3,3 Prozent.
    • Um der Preissteigerung entgegenzuwirken, gibt es eine Inflationsprämie in Höhe von 3000 Euro. Diese wird in zwei Schritten ausbezahlt: 1500 Euro im Januar 2023, sowie weitere 1500 Euro im Januar 2024. Auszubildende erhalten 1100 Euro, 550 Euro im Januar 2023 und weitere 550 Euro im Januar 2024.
  • Differenzierung:
    • Aus wirtschaftlichen Gründen kann der T-ZUG B um bis zu 6 Monate nach hinten verschoben werden. Voraussetzung dafür ist, dass bestimmte Kennzahlen erfüllt sind.
    • Die Betriebsparteien können per freiwilliger Betriebsvereinbarung die Auszahlung der Inflationsprämie zu anderen Zeitpunkten festlegen. Eine frühere Auszahlung ist jederzeit möglich. Es müssen jedoch mindestens 750 Euro im Januar 2023 ausbezahlt werden.
    • Das Tarifliche Zusatzgeld B (T-ZUG B), das es seit 2018 gibt, wird ab 1. Januar 2023 dauerhaft von 12,3 Prozent der EG 7 auf 18,5 Prozent der EG 7 erhöht. Das Transformationsgeld in Höhe von 18,4 Prozent des Monatsentgelts, das einmal jährlich im Februar ausbezahlt wird, bleibt bestehen. Die für 2023 geplante Erhöhung entfällt.
  • Weitere Vereinbarungen:
    • Die Tarifparteien haben sich auf ein Verfahren bei einem Energienotstand verständigt (sogenannte Energienotfallklausel).
    • Eine Gesprächsverpflichtung zum Thema New Work wurde unterzeichnet, um für die im Zuge der Transformation und Digitalisierung aufkommenden neuen Formen der Arbeitsorganisation eine tarifvertragliche Regelung zu finden. Es wurde vereinbart, dass zunächst die Bedürfnisse der Beschäftigten analysiert und ausgewertet werden müssen, um daraus Handlungsbedarfe abzuleiten.

(Pressemitteilung 099/2022)

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