03.05.2022 | Die temporären Arbeitsniederlegungen der Musashi-Beschäftigten haben zum Erfolg geführt: Das Management des Automobilzulieferers Musashi lenkt ein und garantiert eine faire sozial-ökologische Transformation. Standortschließungen sind damit vom Tisch, betriebsbedingte Kündigungen sind bis Ende 2025 ausgeschlossen. Darüber hinaus garantiert das Unternehmen den Erhalt von 1.312 Arbeitsplätzen bis 2030. Ausgebildete werden in der Regel unbefristet übernommen.
Alina Roß, Gewerkschaftssekretärin der IG Metall in Niedersachsen, zeigt sich erfreut vor dem Kontext der Verständigung: „Die Einigung gibt den Beschäftigten Sicherheit und schafft Zukunftsperspektiven – auch an Standorten in Hann. Münden und Lüchow. Wieder einmal zeigt sich: Der Einsatz der Belegschaft hat Wirkung gezeigt und das Management zum Kurswechsel bewegt. Wir werden genauestens darauf achten, dass das Unternehmen seinen Zugeständnissen auch reale Taten folgen lässt.“
Die Unternehmensleitung sichert zu, dass für die Standorte auf der Basis der Strategie ‚Elektrifizierung und Zukunftsbilder‘ nachhaltige Ziele für den Zeitraum bis 2030 zusammen mit dem Betriebsrat und der IG Metall erarbeitet werden. Das schließt die Garantie für den Erhalt von mindestens 1.312 Arbeitsplätzen ein. Im Gegenzug akzeptieren die Beschäftigten eine Verschiebung der nächsten Entgelterhöhungen um ein Jahr, bzw. 6 Monate. Für einen Zeitraum von vier Jahren verzichten die Beschäftigten auf die Auszahlung des Transformationsgeldes, das in der Flächentarifbewegung 2021 geschaffen wurde um solche Übergangsprozesse im Sinne der Beschäftigten gestalten zu können.
Um den Umbau der Standorte möglichst sozialverträglich zu gestalten, erhalten Beschäftigte, die aus Altersgründen das Unternehmen verlassen möchten, die Möglichkeit einen Altersteilzeitvertrag mit besonders guten Konditionen abzuschließen. Gleichzeitig sollen die Ausbildungskapazitäten ausgebaut werden.
Sollten in Einzelfällen betriebsbedingte Kündigungen ab 2026 notwendig werden schreibt der Sozialtarifvertrag bereits heute Mindestbedingungen für Abfindungen von IG Metall Mitgliedern und die Voraussetzungen für eine Transfergesellschaft vor, deren Kosten durch die Unternehmensseite getragen werden. Ziel ist es, mittels Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen nachhaltige Perspektiven für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu eröffnen.
(Presseinformation Nr. 036/2022)