Veranstaltungsdokumentation

„Lieferkettengesetz – und jetzt?“

13.04.2021 | Bernd Lange (MdEP), Miriam Saage-Maaß (ECCHR), Thomas Rudhof-Seibert (medico international) und Wolfgang Lemb (IG Metall) diskutierten mit Johannes Katzan (Initiative tragbarer Lebensstil) darüber, was die Einigung auf ein Lieferkettengesetz in Deutschland und die Fortschritte auf europäischer Ebene bedeuten.

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Zum Hintergrund: Was soll das Lieferkettengesetz regeln?

Wird vom Bundestag das Gesetz so verabschiedet, wie es jetzt von den drei Ministern dem Kabinett vorgelegt wird, enthält es folgende Punkte: Das Gesetz soll 2023 in Kraft treten und nur auf große Unternehmen Anwendung finden, mit mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen (ab 2024: 1.000 Mitarbeiter*innen). Die (ca. 600 bzw. ab 2024 ca. 3.000) Unternehmen müssen eine Sorgfaltspflicht für Menschenrechte in ihren Lieferketten einhalten. Das heißt vor allem, sie müssen Risiken analysieren und möglicherweise Maßnahmen ergreifen.

Dafür müssen sie Berichte erstellen, in denen sie zeigen, wie sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Erstellen sie diese Berichte nicht ordnungsgemäß können sie mit einem Bußgeld belegt werden.

Diese Sorgfaltspflicht trifft die Unternehmen aber NUR für ihre unmittelbaren Zulieferer. Auf den weiteren Stufen der Lieferkette (also bezüglich der Zulieferer der Zulieferer) müssen die Unternehmen nur tätig werden, wenn ihnen konkrete Anhaltspunkte z.B. durch eine Beschwerde angezeigt werden. Dafür müssen die Unternehmen einen Beschwerdemechanismus etablieren, der auch entlang der gesamten Lieferkette zugänglich ist.

Kommen die Unternehmen der Sorgfaltspflicht anhaltend nicht nach, können sie auch für 3 Jahre von der öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Es gibt keinezusätzlichen Haftungsregelungen. Das KiK-Verfahren hatte gezeigt, dass zumindest in Einzelfragen die Anwendbarkeit deutschen Rechts (also eine Neuregelung des anwendbaren Rechts) wünschenswert gewesen wäre.

In Zukunft können nach dem Gesetz NGO?s und Gewerkschaften von Betroffenen ermächtigt werden für sie vor deutschen Gerichten zu klagen. Das kann Klagen für Betroffene stark vereinfachen und günstiger machen. An dem gefundenen Kompromiss wurde von unterschiedlicher Seite deutliche Kritik formuliert.

(Quelle: www.tragbarer-lebensstil.de)

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