Metallhandwerk und Landbautechnik Niedersachsen

Kündigungsschutz, mehr Geld und freie Tage

09.10.2020 | Tarifeinigung sorgt für sichere Jobs und mehr Geld trotz Corona: Diesen Tarifabschluss hat die IG Metall durchgesetzt.

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tipchai/PantherMedia

IG Metall-Mitglieder sind bis Jahresende vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt. Ab April gibt es 2,5 Prozent mehr Geld und die Azubivergütungen steigen überproportional. Ab 2022 können Beschäftigte freie Tage statt einem tariflichem Zusatzgeld wählen.

„Dieser Erfolg liegt vor allem in der Stärke unserer Mitglieder im Betrieb“, meint Markus Wente, Verhandlungsführer der IG Metall. „Wir haben das Maximum erreicht, was in der aktuell schwierigen Lage möglich war. Wie immer ging es um die Sicherung von Beschäftigung und Liquidität für die Unternehmen sowie um mehr Zeit und Geld: Durch acht zusätzliche freie Tage, deutliche Entgelterhöhungen und die neuen Ausbildungsvergütungen können wir nun mehr Gerechtigkeit schaffen.“

Ausbildungsvergütungen steigen

Für Auszubildende gibt es bereits jetzt mehr Geld - bis zu 127 Euro mehr im Monat. Die monatlichen Ausbildungsvergütungen steigen dadurch auf bis zu 1.000 Euro im vierten Ausbildungsjahr.

Dazu sagt René Zimmermann, JAV-Vorsitzender bei Höcker Polytechnik und Mitglied der Tarifkommission: „Während meiner Ausbildung zum Industriekaufmann erhielt ich im Vergleich zu meinen Berufsschulkameraden die niedrigste Ausbildungsvergütung, da in meiner Klasse fast nur Azubis aus Industriebetrieben saßen. Dabei lernen wir alle denselben Beruf. Die Arbeitgeber haben wohl verstanden, dass man gute Mitarbeiter selbst ausbilden muss und dafür bedarf es Anreize.“

Ab 2022 auch hier: Tarifliches Zusatzgeld oder 8 freie Tage

Ab dem Jahr 2022 tritt dann das neue tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) in Kraft, das bereits aus der Metallindustrie bekannt ist. Damit erhalten alle Beschäftigten mit der Abrechnung für den Monat April eines Jahres eine weitere jährliche Sonderzahlung in Höhe von 27,5 Prozent ihres individuellen Monatseinkommens. Diese Sonderzahlung ist wandelbar in bis zu acht zusätzliche freie und bezahlte Tage pro Jahr. Um diese freie Zeit entnehmen zu können, müssen Beschäftigte bereits im Herbst des Vorjahres einen Antrag bei ihrem Arbeitgeber einreichen.

Jobs vorerst sicher

Bis zum 31. Dezember 2020 gilt eine Beschäftigungssicherung für IG Metall-Mitglieder in allen Mitgliedsbetrieben der beiden Arbeitgeberverbände.

„Betriebsbedingte Kündigungen sind bis Ende diesen Jahres tariflich ausgeschlossen. Das können wir in der derzeitig schwierigen und unsicheren Situation durch die Corona-Pandemie als Erfolg verbuchen“, findet Werner Kötter, Betriebsrat beim Baumaschinenhersteller Dynapac in Wardenburg und Mitglied der Verhandlungskommission der IG Metall.

Für wen gilt der Tarifvertrag?

Mitglieder der IG Metall, die im Metallhandwerk oder in der Landbautechnik tätig sind, können auf folgenden Internetseiten nachschauen, ob der Betrieb in dem sie arbeiten, Mitglied beim entsprechenden Arbeitgeberverband ist, der gemeinsam mit der IG Metall den neuen Tarifvertrag ausgehandelt hat. Denn für gute Tarifverträge braucht es immer zwei Seiten: Eine starke Gewerkschaft, die auf einen verhandlungsbereiten Arbeitgeberverband trifft. 

Beschäftigte in der Landbautechnik schauen beim Verband "LandBauTechnik, Handwerks- und Handelsverband Niedersachsen e.V." nach ihrem Betrieb. Beschäftigte im Metallhandwerk schauen beim "Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen" nach ihrem Betrieb.

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