24.11.2023 | Die zweite Tarifverhandlung für die rund 68.000 Beschäftigten der nordwestdeutschen Eisen- und Stahlindustrie endete heute in Düsseldorf nach gut drei Stunden ohne Ergebnis. Die Arbeitgeber hatten in der ersten Verhandlung vor zehn Tagen eine Entgelterhöhung von 3,1 Prozent für 15 Monate angeboten. Die IG Metall hat dieses Angebot als völlig unzureichend zurückgewiesen.
Knut Giesler, IG Metall Bezirksleiter NRW und Verhandlungsführer: „Die Arbeitgeber sahen sich heute nicht in der Lage, ihr Entgeltangebot aus der ersten Verhandlung zu verbessern. Zum Thema Arbeitszeitverkürzung gab es auch nichts. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verhandlungskommission der Tarifkommission, die morgen tagt, Warnstreiks ab Anfang Dezember zu beschließen.“
Der Gewerkschafter wies ein weiteres Mal auf die großen Herausforderungen hin, vor der die Stahlbranche mit Blick auf die Transformation steht. Diese hätten sich durch die aktuelle haushaltspolitisch unsichere Lage in Berlin verschärft. „Die Ängste und Sorgen bei den Beschäftigten in der Stahlindustrie wachsen. Wir als Tarifpartner sind gefordert, den Menschen in unsicheren Zeiten schnell Sicherheit zu geben. Darum wird die IG Metall eine Ausweichbewegung der Arbeitgeber bei der Frage der Arbeitszeitverkürzung nicht akzeptieren. Denn sie bietet Beschäftigungssicherheit für die Zukunft. Dieser Verantwortung müssen sich die Arbeitgeber jetzt stellen“, so Giesler.
Der Verhandlungsführer der IG Metall zeigte sich enttäuscht, dass die Arbeitgeber dem Vorschlag für einen weiteren Verhandlungstermin vor dem 11. Dezember nicht zugestimmt haben. „Sie lassen unnötig Zeit verstreichen. In Zeiten der Unsicherheit haben wir aber keine Zeit zu verlieren.“
Die IG Metall fordert für die Beschäftigten der nordwestdeutschen Eisen- und Stahlindustrie eine Erhöhung der Monatsentgelte um 8,5 Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten sowie eine 32-Stunden-Woche bei vollen Lohnausgleich. Darüber hinaus sollen die Tarifverträge zur Altersteilzeit, über den Einsatz von Werkverträgen und zur Beschäftigungssicherung verlängert werden.
Weiterer Zeitplan:
30. November 2023: Ende der Friedenspflicht
11. Dezember 2023: 3. Verhandlung