Abgeschlossen mit der IG Metall:

Bundesweite Mindestlöhne im E-Handwerk

01.08.2023 | Der Branchenmindestlohn im E-Handwerk bildet eine verbindliche unterste Lohngrenze für die gesamte Branche. Dieser wurde zwischen der IG Metall und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber ausgehandelt und anschließend durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit einem Ausschuss aus Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern für allgemeinverbindlich erklärt.

Foto: istockphoto, Kunakorn Rassadornyindee

Durch diese sogenannte Allgemeinverbindlicherklärung gilt der Tarifvertrag mit dem Branchenmindestlohn nicht nur in Innungsbetrieben. Ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn gilt für alle Beschäftigten in der entsprechenden Branche – ganz gleich, ob ihr Arbeitgeber einen Tarifvertrag abgeschlossen hat und tarifgebunden ist.

Der Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk beträgt für alle Beschäftigten (soweit sie elektrotechnische und informationstechnische Tätigkeiten ausüben) im Jahr 2023 13,40 Euro. Zu diesen Tätigkeiten können z.B. gehören: Elektronikerinnen und Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik, Elektronikerinnen und Elektroniker für Informations- und Telekommunikationstechnik, Elektronikerinnen und Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik, Elektronikerinnen und Elektroniker Automatisierungstechnik, Geräte- und Systemtechnik, Bürosystemtechnik sowie Systemelektronikerinnen und Systemelektroniker. Zum 1. Januar 2024 beträgt er 13,95 Euro pro Stunde.

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