Klein, aber wichtig:

Betriebsratswahl im Handwerk

Mit einem Betriebsrat wählen die Beschäftigten aus ihrer Mitte Kolleginnen und Kollegen, die die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. Ab fünf Beschäftigten im Betrieb wird ein Betriebsrat gewählt. Auch in kleinen und mittleren Handwerksbetrieben haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also das gesetzlich verbriefte Recht auf einen Betriebsrat.

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Betriebsräte sind die Interessenvertreter der Beschäftigten. Sie verhandeln im Namen der Kolleginnen und Kollegen mit dem Arbeitgeber über Arbeitsbedingungen, sie schützen die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen. Der Betriebsrat ist somit ein Sprachrohr für die Mitarbeitenden und fördert ihre Teilhabe am Unternehmens-geschehen. Ein aktiver Betriebsrat kann zudem dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und die Arbeitssicherheit zu erhöhen. Ein Betriebsrat hilft auch bei der Durchsetzung von Tarifverträgen und passt auf, dass Arbeitsgesetze eingehalten werden. Darüber hinaus kann er bei Konflikten zwischen Mitarbeiter*innen und Arbeitgeber vermitteln und dazu beitragen, diese zu lösen.

Vorteile auch für den Chef

Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Chef und Betriebsrat verbessert sich in der Regel das Betriebsklima. Die Mitarbeiter sind motivierter. Die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Entscheidungen im Unternehmen steigert auch die Identifikation der Mitarbeitenden mit dem Betrieb. Ein Betriebsrat kann somit dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stärken. Man sollte auch bedenken: Insbesondere der Fachkräftemangel ist heute eines der größten Hemmnisse im Handwerk. Die Betriebe suchen händeringend gute Leute. Doch diese orientieren sich vielfach in andere Branchen. Warum? Weil dort die Arbeitsbedingungen und auch die finanzielle Entlohnung nicht selten spürbar besser sind. In Handwerksunternehmen mit Betriebsräten und insbesondere auch mit Tarifverträgen ist eines klar: Die Entlohnung stimmt, die Arbeitszeiten sowie weitere Rahmenbedingungen meist auch. Im Wettbewerb um die besten Köpfe können sich Handwerksbetriebe attraktiv aufstellen. Das bedeutet auch, eine aktive Mitbestimmung in der Firma zu fördern. 

Betriebsräte haben dabei wichtige Mitbestimmungsrechte – auch bei vielen Themen, die für Handwerkerinnen und Handwerker wichtig sind: Arbeitszeit, Prämien, Leistungslohn, Arbeitsschutz, Arbeitskleidung, Weiterbildung oder Beschäftigungssicherung. Der Betriebsrat wird alle vier Jahre gewählt. Einen Betriebsrat neu gründen können Beschäftigte aber jederzeit. 

Gründung eines Betriebsrates im Handwerk

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Betriebsrat gründen wollen, sollten sie sich zunächst bei ihrer zuständigen Gewerkschaft über ihre Rechte informieren. Da Betriebsräte häufig in Betrieben gegründet werden, in denen nicht alles rund läuft, sollte man sich vertraute Kolleginnen und Kollegen im Betrieb suchen und die Wahl gut vorbereiten. Als IG Metall unterstützen wir in unseren Branchen diese Prozesse natürlich von Anfang an.

Kommt es zu einer Betriebsratsgründung, sollte der Arbeitgeber dies nicht als Angriff verstehen. Er sollte mit den Beschäftigten und späteren Betriebsrat offen und auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Die Verhinderung von Betriebsratswahlen ist nicht nur eine Straftat. Sie bindet auch viel Geld und Energie. Das hat noch kein Unternehmen vorangebracht, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Betriebsparteien dagegen schon. In vielen Handwerksbetrieben werden die Betriebsräte als wichtige und kompetente Partner verstanden, die in Entscheidungsprozesse eingebunden sind.

 

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