KME Mansfeld

Abschluss bei KME führt zur Heranführung an den Flächentarifvertrag und sorgt für Beschäftigungssicherung

08.03.2022 | Erneut zeigt sich, dass gewerkschaftlicher Druck, betriebliches Engagement und ein festes Ziel vor Augen die Blockadehaltung von Arbeitgebern aufbrechen können: Nach nunmehr fünf intensiven Verhandlungsrunden konnten sich die IG Metall und die Arbeitgeberseite bei KME Mansfeld auf ein Ergebnis verständigen.

Alina Roß, Verhandlungsführer der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (Foto: Marcus Biewener, Agentur Biewener & Kolb)

Die Tarifeinigung sieht unter anderem eine Heranführung von KME Mansfeld an den Flächentarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie in Sachsen-Anhalt vor. Schrittweise wird jene Angleichung bis zum Jahr 2026 vollzogen. Dann erhalten die Beschäftigten die vollen 100 Prozent des Tarif-Grundentgelts sowie die weiteren Sonderzahlungen und Tarifbausteine. Bereits im Jahr 2022 liegt man bei 96 Prozent des Tarif-Grundentgelts, sowie bei 30 Prozent des Urlaubs- und des Weihnachtsgeldes. Das neue Transformationsgeld wurde bereits in vollem Umfang ausgezahlt.

 „Bereits seit vielen Jahren kämpfen wir – und insbesondere die Kolleginnen und Kollegen vor Ort – mit viel Herzblut für die Heranführung an den Flächentarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt. Umso mehr freut es mich, dass wir nun zu einem Ergebnis gekommen sind. Zugleich zeigt der Erfolg: Durch eine starke und einflussreiche IG Metall können wir gemeinsam sichere, gute und fair bezahlte Arbeit erkämpfen!“, erklärt die gewerkschaftliche Verhandlungsführerin Alina Roß: „Besonders erfreulich ist, dass sich die erkämpften Tarifergebnisse in der Fläche auch in den Tabellen der Kolleginnen und Kollegen künftig widerspiegeln werden!“

Für die Dauer der Laufzeit der tariflichen Sonderregelung  –  bis zum 31. Dezember 2025 – wurde zwischen IG Metall und Arbeitgeberseite ferner eine Beschäftigungssicherung vereinbart. Diese sieht bei KME den generellen Ausschluss von betriebsbedingten Beendigungskündigungen vor.

(Presseinformation Nr. 016/2022)

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