Kälteanlagenbauerhandwerk in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

Tarifergebnis für Kälteanlagenbauer erzielt

15.01.2020 | Hannover - Die IG Metall konnte in der letzten Verhandlungsrunde in ganz Niedersachsen und Sachsen-Anhalt deutliche Entgelterhöhungen, eine Angleichung an das Westniveau und einen Ausgleich von Rentenabschlägen für Gewerkschaftsmitglieder erzielen.

Markus Wente, Verhandlungsführer des IG Metall Bezirks Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Foto: Jelca Kollatsch

Kälteanlagenbauer sind genauer gesagt Mechatroniker für Kälte- und Klimaanlagen. Sie stellen die einzelnen Komponenten für die Montage zusammen, bauen die Anlagen auf und montieren sie vor Ort. Die fortschreitende Digitalisierung unseres Lebens und der Wirtschaft machen dabei immer größere und komplizierte Kühlanlagen erforderlich. Die Kühltheke im Supermarkt ist mittlerweile nur noch Beiwerk. Kälteanlagenbauer kümmern sich gegenwärtig um die Kühlung von Serveranlagen der Mobilfunkanbieter bis hin zur Klimaanlagen im Operationssaal eines Klinikums.

Nicht nur Elektro- und Steuerungstechnik, auch Themen wie Energieeffizienz oder digitale Überwachung der Temperatur und die Vernetzung von Geräten rücken bei dem Beruf mehr und mehr in den Vordergrund. „Das verlangt Mechatronikern für Kältetechnik nicht nur viel technisches und handwerkliches Geschick ab, sondern auch immer mehr IT-Know-how. Diese Experten wollen selbstverständlich an der boomenden wirtschaftlichen Entwicklung in ihrer Branche beteiligt werden“, erläutert Markus Wente, Verhandlungsführer des IG Metall Bezirks Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. „Der zunehmende Bedarf an kältetechnischen Anlagen, das hohe Niveau des Berufsbildes und der zunehmende Fachkräftmangel, machen den Beruf des Kälteanlagenbauers für junge Menschen zum attraktiven Berufsbild.“

Also aufgepasst bei der kommenden Entgeltabrechnung - In Niedersachsen erhöhen sich die Entgelte im Januar 2020 um 2,8 Prozent. Zum 1. Januar 2021 gibt es eine weitere Erhöhung um abermals 2,6 Prozent. Auch die Ausbildungsvergütungen in Niedersachsen steigen im Januar 2020 sowie zu Beginn des Folgejahrs 2021 um jeweils 40 Euro pro Monat. Die Entgelte für Beschäftigte in Sachsen-Anhalt erhöhen sich im Januar 2020 sogar überproportional auf je­weils 96 Prozent des Entgeltniveaus in Niedersachsen. Das macht ein sat­tes Plus von 4,9 Prozent. Am 1. Januar 2021 folgen dann weitere 2,6 Prozent. Für Auszubildende gilt seit Jahresanfang 2020 die niedersächsische Tabelle und damit West-Niveau. Die Ausbildungsvergütungen stei­gen zunächst um bis zu 132 Euro im Monat an.

„Dass die Auszu­bildenden ab Ja­nuar 2020 in Ost wie West die glei­che Vergütung er­halten, ist ein wesentlicher Verhandlungserfolg. Zudem steht durch den neu eingeführten Tarifvertrag zum „Ausgleich von Rentenab­schlägen“ nun auch einem er­folgrei­chen Ge­nerationenwech­sel nichts mehr im Wege“, erklärt Wente, um näher auf das Thema Rente im Handwerk einzugehen.

Der Tarifvertrag zum „Ausgleich von Rentenabschlägen“ wurde erstmals im Kälteanlagenbau eingeführt und gilt ebenfalls ab Januar 2020 für ganz Nieder­sachsen und Sachsen-Anhalt. Angestellte im Handwerk schaffen es aufgrund ihres körperlichen Einsatzes in den wenigsten Fällen bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren zu arbeiten. Doch der frühere Ruhestand kostet Arbeitnehmern im Kälteanlagenbau viel Geld. Jeder Mo­nat, der genutzt wird, um früher in Rente zu gehen, beschert Beschäftigten eine satte Renteneinbuße von 0,3 Pro­zent.

Auf der Grundlage des neuen Tarifvertrags zum „Ausgleich von Rentenabschlägen“ können Arbeitgeber und Beschäftigte diese Rentenabschläge jetzt gemeinsam mini­mieren: Beschäftigte ab 50 Jahren haben zukünftig die Möglichkeit, eine monat­liche Zusatzzahlung auf ihr Rentenkonto der Deutschen Rentenversicherung einzuzah­len. Für Mitglieder der IG Metall bietet dies den Vorteil, dass sich die Arbeitgeber ebenfalls mit einer monatlichen Zuzahlung in Höhe von 50 Euro in die Rentenkasse beteiligen. Damit können Rentenverluste ausgeglichen werden, die bei einem Renteneinstieg vor Errei­chen der Regelaltersgrenze entstehen.

„Denn wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente geht, muss Abschläge für den Rest des Lebens in Kauf nehmen.“ Der Tarifexperte im Handwerk skizziert ein Beispiel: „Die Rente beträgt 1.200 Euro (brutto) und der Abschlag liegt bei ei­nem zwei Jahre vorgezogenen Rentenbeginn bei 7,2 Prozent. Die Rente wird dann um 86,40 Euro auf 1.113,60 Euro gekürzt. Mithilfe des neues Tarifvertrages kann dieser Abschlag ausgeglichen werden. Die Modellrechnung verdeutlicht, dass es sich lohnt, Zuzahlungen in die Rentenkasse vorzuneh­men.“

 

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