31.01.2022 | Ein spürbares Plus gab es auf den Entgeltabrechnungen von Beschäftigten des Kälteanlagen-Handwerks in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Seit Januar 2022 gibt es 3,0 Prozent mehr Geld für die Arbeitnehmer*innen – darauf hatten sich IG Metall sowie die Landesinnung Kälte-Klimatechnik Niedersachsen/Sachsen-Anhalt vor Weihnachten geeinigt.
Offensichtlichste Verbesserung, von der die Beschäftigten profitieren, sind die beiden Erhöhungen des Entgelts. Bereits seit dem 1. Januar 2022 gibt es ein Plus von 3 Prozent in Niedersachsen und sogar 5,1 Prozent in Sachsen-Anhalt. Zum 1. Januar 2023 steigen die Entgelte dann nochmals um 2,8 Prozent in beiden Tabellen. Ähnliches gilt für die Auszubildenden in beiden Bundesländern. Auch für sie hat sich die IG Metall eingesetzt: So steigt zum 1. Januar 2022 und 2023 die monatliche Ausbildungsvergütung um jeweils 50 Euro.
„Wir konnten insgesamt ein überzeugendes Verhandlungsergebnis erzielen. Allem voran bringen 5,8 Prozent mehr Geld innerhalb von 24 Monaten ein spürbares Plus auf dem Konto! Zusätzlich gibt es für die Kolleginnen und Kollegen in Sachsen-Anhalt besonderen Grund zur Freude. Neben einem zusätzlichen Plus von 2 Prozent in die Entgelttabellen, gibt es mit der Übernahme der Tarifverträge endlich die verdiente Angleichung an die Beschäftigten in Niedersachsen.“, erklärt Verhandlungsführer Markus Wente von der IG Metall.
Besonders erfreulich ist der Abschluss für die Beschäftigten in Sachsen-Anhalt. Mit einem weiteren Angleichungsschritt konnten die Tabellen in Sachsen-Anhalt jetzt auf 98 Prozent der niedersächsischen Tabelle herangeführt werden. „Dies ist nicht nur fair, sondern leistet ebenso einen wichtigen Beitrag dazu, unserem Ziel der Einkommensangleichung zwischen Ost und West näherzukommen. Doch wir haben uns mit dem Schritt allein nicht begnügt, sondern gleich voll zugeschlagen: So wird für Sachsen-Anhalt jetzt auch der Mantel-Tarifvertrag sowie der Tarifvertrag Sonderzahlungen übernommen. Das bedeutet eine 100 Prozent Angleichung an Niedersachsen in einer Vielzahl von Bereichen: Arbeitszeit, Weihnachtsgeld, Urlaub und Urlaubsgeld, Zuschläge, Fahrtregelungen und vielem mehr!“, so der Gewerkschafter weiter.
(Presseinformation Nr. 003/2022)
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