Lieferkettengesetz

Lieferkettengesetz durch Bundeskabinett auf den Weg gebracht - Ein Gesetz mit Zähnen darf nicht zum Papiertiger werden!

03.03.2021 | Nach zähen Verhandlungen gibt es einen Durchbruch beim Lieferkettengesetz. Thorsten Gröger, Bezirksleiter der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, begrüßt die Einigung, die nach langem Ringen zustande gekommen ist. „Dass das Lieferkettengesetz endlich durch das Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde, ist ein wichtiger Schritt. Wir sehen die Wichtigkeit des Kompromisses, aber auch deutlichen Nachbesserungsbedarf, sollte der Anspruch auf Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards in den Lieferketten wirklich eine Chance haben.“

Thorsten Gröger, Bezirksleiter IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (Foto: Heiko Stumpe)

Wichtig sei nach Ansicht des Bezirksleiters der IG Metall, dass das Gesetz im parlamentarischen Prozess gestärkt und nicht weiter ausgehöhlt werde. Es sei sicherzustellen, dass gerade die konservativen Teile der Koalition, ihre sozialen und menschenrechtlichen Werte nicht durch Lobbybemühungen aufweichen lassen.

„Ein Wermutstropfen ist sicherlich, das bis zum in Kraft treten noch viel Zeit verstreicht. Wir fordern daher die Arbeitgeber auf, die neuen Standards des Gesetzes schon vorher zu erfüllen.“, so Gröger weiter. Aus Sicht der IG Metall sollten Unternehmen nicht warten, bis das Gesetz 2023 greift. Vielmehr sollte schon jetzt im Gespräch mit den Betriebsräten das Risikomanagement auf den Schutz der Menschenrechte ausgeweitet, sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen angepasst werden.

Nach Auffassung Grögers wird das Gesetz zu mehr Rechtssicherheit deutscher Unternehmen beitragen. „Den Unternehmen, welche sich bereits auf freiwilliger Basis ihren unternehmerischen Sorgfaltspflichten widmeten, wird nun der Rücken gestärkt. Das trägt zu einem faireren Wettbewerb bei.“, so der Bezirksleiter. Es sei positiv einzuschätzen, dass verhängte Buß- und Zwangsgelder in einen Fonds zur Stärkung menschenrechtlicher Sorgfalt in der globalen Wirtschaft fließen sollen.

Thorsten Gröger weiter: „Das Lieferkettengesetz braucht die Stärkung der Vereinigungsfreiheit vor Ort und Maßnahmen gegen Union Busting. Denn in den Ländern entlang der Lieferketten brauchen wir starke Gewerkschaften, um gemeinsam mit den Beschäftigten Missstände offenzulegen, Verstöße zu ahnden und damit die Rechte der Arbeitnehmer*innen zu schützen. Von der Verhinderung von Gewerkschaftsarbeit vor Ort geht eine Gefahr für Leib und Leben aus. Das gilt sowohl für die lebensgefährlichen Zustände der Beschäftigten, angeprangert von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, als auch für das Leben dieser Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter selbst, das dann oft bedroht wird.“, erklärt der IG Metall-Bezirkschef.

„Wenn es auf Grund der Widerstände nicht möglich sein sollte, eine zivilrechtliche Haftung in das Gesetz aufzunehmen, dann“, führt Gröger aus, „muss unbedingt ein effektiver Beschwerdemechanismus, eine funktionierende behördliche Kontrolle sowie die Beteiligung betroffener Stakeholder garantiert werden, damit das Gesetz letztlich nicht zum Papiertiger wird.“

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