Tarifergebnis für die Beschäftigten von Sitech

Tarifergebnis für die Beschäftigten von Sitech Sitztechnik erzielt

28.07.2020 | Die Verhandlungskommissionen von IG Metall und Sitech Sitztechnik haben ein Tarifergebnis erzielt. Der Tarifabschluss ist einerseits als Reaktion auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie zu werten.

Thilo Reusch, Foto: H. Stumpe

Wissam Harb, Foto: H. Stumpe

Andererseits konnte die IG Metall verbesserte Arbeitsbedingungen durchsetzen. Unter den neuen Tarifvertrag fallen rd. 2.300 Beschäftigte bei der Sitech Sitztechnik GmbH an den Standorten Wolfsburg und Emden.

„Mit dem Abschluss übernehmen wir Ver­antwortung und zeigen zugleich, dass wir die Zukunft positiv gestalten können. Das bedeutet: Die IG Metall ist handlungs­fähig – gerade auch in schwierigen Zeiten“, so die Einschätzung und Bewertung von IG Metall-Verhandlungsführer Thilo Reusch:

„Im Ar­beitsleben gewinnt Zeit immer mehr an Bedeutung. Hier konnten wir Fort­schritte durchsetzen, die in der aktuel­len Situation helfen und zudem dauerhaft wirken. So werden die tariflichen Freistellungszeiten für Kindererziehung und Pflege verbessert. Darüber hinaus star­ten wir ein neues Sabbatical-Modell 'Meine Aus­zeit'. Beschäftigte können eine Auszeit nehmen, ohne vorher Zeit angespart zu haben.
Des Weiteren reagiert die IG Me­tall auf Anforderungen, die sich un­mittelbar aus der Corona-Krise erge­ben. Hierzu wurde mit dem Unter­nehmen eine Regelung getroffen, die bei Kita- oder Schulschließung nach dem Infektionsschutzgesetz eine Aufzahlung auf den staatlichen Entschädigungsanspruch für Eltern vorsieht. Und schließlich wird beim »Mobilen Arbeiten« unter bestimmten Voraus­setzungen die Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden verkürzt.
Somit zeigt das Tarifergebnis trotz der Verschiebung der Ent­geltrunde auf das kommende Jahr zukunftsweisende Neuerungen auf. Bei der Laufzeit der Entgelttabelle konnten wir sogar einen Monat aufholen; sie endet am 31. De­zember 2020 jetzt erstmals zeitgleich mit der Metall- und Elektroindustrie und Volkswagen. Damit gewinnen wir an Durchsetzungsstärke.“

Im Detail vereinbaren die Tarifvertragsparteien folgende Regelungen:

  • ENTGELT: Die Entgelttabellen gel­ten weiter bis zum 31. Dezember 2020.
  • LEISTUNGSBEURTEILUNGSBONUS: Zukünftig soll die „Zahlung“ nicht mehr von einer individuellen Leis­tungsbewertung abhängig gemacht werden. Mitarbeitergesprä­che sollen aber weiterhin stattfinden. Geplanter Beginn der Neuregelung: 1. Januar 2021
  • MEINE AUSZEIT: Beschäftigte können sich im Sinne eines Sabbaticals für max. 6 Monate freistellen lassen. In dieser Zeit erhalten sie 75 % ihres Bruttoentgelts. Die während der Freistellung entstandenen Minusstunden sind bei Wiederaufnahme der Arbeit mit 25 % des monatlichen Bruttoentgelts zurückzuzahlen. Beispiel: 6 Monate Freistellung und anschließend 18 Monate volle Arbeitszeit mit Rückzahlungsverpflichtung. Der Vorteil: Be­schäftigte können somit eine Auszeit nehmen, ohne vorher Zeit ange­spart zu haben. Start der Pilotphase: 1. Januar 2021
  • KINDERBETREUUNG UND PFLEGE: Tariflicher Freistellungs­anspruch für die Betreu­ung von Kindern bis zur Vollendung des 12. Le­bensjahres (bisher 10. Lebensjahr). Fünf Frei­stellungen pro Kind und zu pflegendem Angehöri­gen sind möglich (bisher zwei).
  • INFEKTIONSSCHUTZ­GESETZ: Für Eltern, die von staatlich angeordneten Schließungen au­ßerhalb der Ferien betroffen und nicht in Kurzarbeit sind, sieht der Gesetzgeber eine Entschädigung von 67 % des Nettoeinkom­mens und max. 2.016 € für Kinder vor Vollendung des 12. Lebensjahres vor. Für diesen Fall wurde eine Aufzahlung mit dem Arbeitgeber auf 85 % des Verdienstausfalls vereinbart. Voraussetzung ist, dass zunächst die betrieblich vorhandenen Freistellungsmöglichkeiten genutzt werden.
  • MOBILES ARBEITEN: Die Ruhezeiten können von 11 auf 9 Stunden ver­kürzt werden. Dies gilt aber nur, wenn jede so verkürzte Ruhezeit an anderer Stelle innerhalb von 6 Monaten entsprechend verlängert wird und die Beschäftigten bei Ende und Beginn der Ar­beitszeit mitbestimmen können.
  • KURZE LAUFZEIT: Der Entgelttarifvertrag kann erstmals parallel zu denen der Metall- und Elektroindustrie und Volkswagen am 31. Dezember 2020 gekündigt werden.

„Der Tarifvertrag passt in unsere Zeit“, erklärt der Gesamtbetriebsratsvorsitzende von Sitech, Wissam Harb: „Gerade in dieser Pan­demie-Zeit haben unsere Kolleginnen und Kollegen deutlich gespürt, dass es gut ist, die IG Metall im Rücken zu haben. Wir haben einen Abschluss mit er­kennbarer Handschrift hinbekommen. Denn: Unsere bisherigen Erfahrungen haben sehr deutlich gezeigt, dass die Wandelungsoption 'Zeit statt Geld' enorm beliebt ist. Das erzielte Tarifergebnis kann deshalb als zukunftsweisend bezeichnet werden und regelt zugleich bereits einige bisher of­fene Fragen. Mittlerweile sind wir nicht mehr im Kurzarbeit-Modus und blicken nach vorn: Wir werden in den kommenden Tarifrunden weitere Verbesserungen durchsetzen. Denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben.“

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