Volkswagen-Töchter

Tarifergebnis für die Beschäftigten der Tarifgemeinschaft einzelner Volkswagen-Töchter erzielt

01.07.2020 | Hannover – Die Verhandlungskommissionen von IG Metall und der Tarifgemeinschaft der Volkswagen-Tochtergesellschaften haben sich in der vergangenen Woche auf ein Ergebnis für die Tarifrunde 2020 verständigt.

IG Metall-Verhandlungsführer Thilo Reusch (Foto: IG Metall)

Das Tarifergebnis ist einerseits als Reaktion auf die Herausforderungen der Corona-Krise zu werten. Andererseits konnte die IG Metall verbesserte Arbeitsbedingungen durchsetzen. Unter den neuen Tarifvertrag fallen rund 1.600 Beschäftigte der Tarifgemeinschaft, diese umfasst die Kernbelegschaften der Autostadt GmbH, Volkswagen Group Services GmbH, der Autovision, der Personaldienstleister GmbH & Co. OHG und der Wolfsburg AG.

„Die aktuelle Situation ist kein Grund zum Jubeln, sondern sehr ernst“, betont IG Metall-Verhandlungsführer Thilo Reusch: „Auch deshalb sind wir froh, dass wir das Ergebnis von Volkswagen weitestgehend übernehmen und so einige Dinge positiv regeln konnten. Regelungen zu Mobilem Arbeiten, zum Infektionsschutzgesetz, zur Kinderbetreuung und Pflege sowie zur Pilotphase des lebensphasenorientierten Werthabenkontos und einigem mehr zeigen: Die IG Metall ist handlungsfähig, gerade auch in schwierigen Zeiten.“

Im Detail vereinbaren die Tarifvertragsparteien folgende Regelungen:

  • ENTGELTE: Die Entgelttabellen gelten weiter bis zum 31. Dezember 2020.
  • LEISTUNGSBEURTEILUNGSBONUS: Zukünftig soll die „Zahlung“ nicht mehr von einer individuellen Leistungsbewertung abhängig gemacht werden. Mitarbeitergespräche sollen aber weiterhin stattfinden. Geplanter Beginn der Neuregelung: 1. Januar 2021.
  • „MEINE AUSZEIT-­ LEBENSPHASENORIENTIERTES WERTGUTHABENKONTO“: Beschäftigte können sich für maximal 6 Monate freistellen lassen. In dieser Zeit erhalten sie 75 Prozent ihres Bruttoentgelts. Nehmen die Beschäftigten ihre Arbeit wieder voll auf, erhalten sie weiterhin 75 Prozent ihres Bruttoentgelts. An 6 Monate Freistellung schließen sich beispielsweise 18 Monate volle Arbeitszeit mit entsprechend verringertem Bruttoentgelt an. Beschäftigte können somit eine Auszeit nehmen, ohne vorher Zeit angespart zu haben. Die Pilotphase startet am 1. Januar 2021.
  • KINDERBETREUUNG UND PFLEGE: Tariflicher Freistellungsanspruch für die Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (bisher 10. Lebensjahr). Fünf Freistellungen pro Kind und zu pflegendem Angehörigen sind möglich (bisher zwei).
  • INFEKTIONSSCHUTZGESETZ: Für Eltern, die von staatlich angeordneten Schließungen von Kinderbetreuungseinrichtungen außerhalb der Ferien betroffen und nicht in Kurzarbeit sind, sieht der Gesetzgeber eine Entschädigung von 67 Prozent des Nettoeinkom­mens und max. 2.016 Euro für Kinder vor Vollendung des 12. Lebensjahres vor. Für diesen Fall wurde eine Aufzahlung mit den Arbeitgebern vereinbart. Voraussetzung ist, dass zunächst die betrieblich vorhandenen Freistellungsmöglichkeiten genutzt werden.
  • MOBILES ARBEITEN: Die Ruhezeiten können von 11 auf 9 Stunden verkürzt werden. Dies gilt, wenn jede so verkürzte Ruhezeit an anderer Stelle innerhalb von 6 Monaten entsprechend verlängert wird und die Beschäftigten bei Ende und Beginn der Arbeitszeit mitbestimmen können.
  • KURZE LAUFZEIT: Die Entgelttarifverträge der Unternehmen können erstmals parallel zu denen der Metall- und Elektroindustrie und Volkswagen am 31. Dezember 2020 gekündigt werden.

„In Anbetracht der Corona-Krise haben wir einen guten Tarifabschluss erzielt“, fasst der Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Volkswagen Group Services GmbH, Benjamin Stern, den Abschluss zusammen. „Wir haben einiges erreicht, zum Beispiel für die Flexibilität bei Kinderbetreuung und Pflege. Betriebsrat und IG Metall haben gemeinsam dafür gesorgt, dass die Corona-Krise nicht zum Nachteil der Beschäftigten missbraucht wird.“

Ausstehend ist noch ein Ergebnis für die Beschäftigten der Firma Sitech Sitztechnik GmbH.

(Presseinformation Nr. 33/2020)

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