Kurzarbeit

Mehr Kurzarbeitergeld: IG Metall setzt Verbesserungen in der Krise durch

28.05.2020 | Die Corona-Pandemie hat auch für die Beschäftigten massive Auswirkungen. In vielen Betrieben ist die Kurzarbeit ausgeweitet worden, die Betroffenen müssen von einem Tag auf den anderen mit deutlich weniger Geld auskommen.

"Die IG Metall hat sich sofort für Verbesserungen stark gemacht und von den Arbeitgebern zum Beispiel eine Aufstockung des staatlichen Kurzarbeitergelds gefordert. Bei den Arbeitgeberverbänden stieß das auf strikte Ablehnung, in der Tarifrunde konnten wir ein tarifliches Zusatzgeld vereinbaren – auch zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. In vielen Betrieben ist es Dank des Drucks der Betriebsräte und der Vertrauensleute der IG Metall dennoch gelungen, Aufzahlungsregelungen zu vereinbaren. Darüber hinaus ist es uns auch gelungen, gesetzlich ein höheres KUG nach 4 bzw. 7 Monaten zu erreichen. Bestehende tarifliche Regelungen sind zwingend einzuhalten und dürfen nicht unterschritten werden, entsprechende Versuche weisen wir entschieden zurück!
Das zeigt: Unter Corona-Bedingungen zeigt die IG Metall ihre Stärken und ihre Systemrelevanz. Weil wir eine starke Gemeinschaft sind!", so Bezirksleiter Thorsten Gröger.

DAS BEDEUTET DIE ERHÖHUNG KONKRET

  • Beschäftigte in Corona-bedingter Kurzarbeit, erhalten mehr Geld, wenn die Kurzarbeit eine bestimmte Dauer überschreitet: Ab dem vierten Monat des Kurzarbeitergeldbezugs steigt das Kurzarbeitergeld auf 70 Prozent des entgangenen Nettoentgelts (77 Prozent für Haushalte mit Kindern), wenn die Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist.
  • Ab dem siebten Monat des Bezuges steigt das Kurzarbeitergeld dann auf 80 Prozent des entgangenen Nettoentgelts (87 Prozent für Haushalte mit Kindern), wenn die Arbeitszeit um mind. 50 Prozent reduziert ist.
  • Diese Regelung gilt längstens bis zum 31. Dezember 2020.
  • Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds bleiben gültig. Wie hoch der Zuschuss genau ist, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung.

Die erste Stufe der Erhöhung (70 beziehungsweise 77 Prozent) kann bereits zum 1. Juni 2020 wirksam werden, die zweite Stufe dann frühestens ab 1. September 2020 (80 bzw. 87 Prozent), da für die Berechnung der Bezugsdauer nur Monate ab März 2020 zu berücksichtigen sind.

Hintergrund: Dieser Erfolg der IG Metall hilft vor allem den Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeitern, die bislang keinerlei Aufstockung erhalten. Im Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sind das aktuell fast die Hälfte der Betroffenen: Bei längerer Kurzarbeit gibt es spürbar mehr Geld. Durch die gesetzliche Aufstockung werden auch die Arbeitgeber entlastet, die das Kurzarbeitergeld auf Verlangen der IG Metall-Betriebsräte aufgestockt haben. Die IG Metall setzt sich für eine solidarische Bewältigung der Krise ein. Die Vertrauensleute und die Betriebsräte der IG Metall sind dafür aktiv.

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