Wirtschaftliche Lage Sachsen-Anhalt

IG Metall sieht wirtschaftliche Lage in Sachsen-Anhalt weiterhin kritisch

30.06.2020 | Während sich das öffentliche Leben in Sachsen-Anhalt allmählich normalisiert, bleibt die Lage in den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie angespannt.

Thorsten Gröger, Bezirksleiter Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (Foto: Heiko Stumpe)

Darauf weist die IG Metall einen Tag vor der Präsentation der neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hin. Nach internen Umfragen der IG Metall fahren immer noch 70 Prozent der Betriebe Kurzarbeit. Insbesondere der Automobilzulieferindustrie stehen schwierige Monate bevor. Aus Sicht der IG Metall ist hier auch die Landespolitik gefordert.

Die starken Absatzeinbrüche als Folge der Corona-Pandemie führen auch bei den Autozulieferern in Sachsen-Anhalt zu massiven Problemen, zu gestörten oder gefährdeten Lieferketten. In den nächsten Wochen und Monaten rechnet die IG Metall mit zunehmenden Liquiditätsengpässen.

„Aus unserer Sicht zeigt sich, dass durch Kurzarbeitergeld und Betriebsvereinbarungen Beschäftigung in vielen Betrieben gehalten werden konnte“, bewertet Bezirksleiter Thorsten Gröger die aktuelle Lage. Und weiter: „Allerdings mussten die Beschäftigten dafür Arbeitszeitkonten leeren und Urlaubsansprüche verbrauchen.“ Zudem bewege sich die Höhe der Unterstützung, gerade in den neuen Bundesländern, auf einem kritischen Niveau, da die Arbeitgeber oftmals keine Aufzahlungen leisten. Erst auf Drängen der IG Metall konnten hier Verbesserungen erzielt werden.

Gröger sieht akuten Handlungsbedarf für die Landespolitik: „Wir brauchen endlich einen intensiven Dialog über die Zukunft der Automobilbranche in Sachsen-Anhalt. Dieser strategische Dialog sollte unter anderem dazu führen, dass die Geschäftsführungen der Betriebe mit den Beschäftigten Zukunftsvereinbarungen abschließen, die sowohl künftige Produkte und Investitionen, als auch Qualifizierungsmaßnahmen umfassen. Das Land benötigt ein Konzept mit entsprechenden Angeboten bei Innovation, Qualifikation und, falls erforderlich, Kapitalbeteiligungen.“

(Presseinformation Nr. 32/2020)

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