25.11.2022 | Nach vier ergebnislosen Verhandlungsrunden konnte vergangene Woche in Baden-Württemberg der Durchbruch in der Metall- und Elektroindustrie erzielt werden. Zwischen IG Metall und NiedersachsenMetall erfolgte nun mehr die Übernahme des Pilotabschlusses.
„Der Abschluss aus dem Südwesten ist eine gute Blaupause gewesen, um in unserem Tarifgebiet auch zu einer Verständigung zu kommen!“, zeigt sich Thorsten Gröger, IG Metall-Verhandlungsführer erfreut. Mehr als 42.000 Beschäftigte hatten in Niedersachsen den Druck auf die Arbeitgeber nach Ende der Friedenspflicht erhöht und sich gemeinsam mit fast einer Million Arbeitnehmer:innen in ganz Deutschland in den Warnstreik begeben.
Die Übereinkunft zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband sieht vor, dass die Entgelte ab dem 1. Juni 2023 um 5,2 Prozent sowie ab dem 1. Mai 2024 um weitere 3,3 Prozent steigen sollen. Ferner gibt es, um der Preissteigerung entgegenzuwirken, eine Inflationsprämie in Höhe von 3000 Euro. Diese wird in zwei Schritten ausbezahlt: 1500 Euro spätestens im Februar 2023 sowie weitere 1500 Euro spätestens im Februar 2024. Auszubildende erhalten zu diesen Schritten jeweils 550 Euro. Die Betriebsparteien können per freiwilliger Betriebsvereinbarung die Auszahlung der Inflationsprämie zu anderen Zeitpunkten festlegen. Eine frühere Auszahlung ist jederzeit möglich. Es müssen jedoch mindestens 750 Euro im Januar 2023 ausbezahlt werden. Das Tarifliche Zusatzgeld B (T-ZUG B), das es seit 2018 gibt, wird ab 1. Januar 2023 dauerhaft von 12,3 Prozent der EG 5B auf 18,5 Prozent erhöht. Das Transformationsgeld in Höhe von 18,4 Prozent des Monatsentgelts, das einmal jährlich im Februar ausbezahlt wird, bleibt bestehen. Die für 2023 geplante Erhöhung entfällt. Zudem haben sich die Tarifvertragsparteien auf ein Verfahren bei einem Energienotstand verständigt, eine sogenannte Energienotfallklausel. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2024.
„Der Abschluss ist ein wichtiges Signal für die Beschäftigten, dass sie in dieser schweren Zeit mit den Teuerungen nicht im Stich gelassen werden. Die Inflationsprämie kann kurzfristig für Entlastung sorgen, die dauerhafte Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen hilft den steigenden Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken. Die Einigung nimmt ein wenig den Druck von den Portemonnaies der Beschäftigten! Jetzt gilt es, dass Politik weitere Finanzpakete schnürt und die Lasten in der Krise gerechter verteilt, sodass kleine und mittlere Einkommen weitere Entlastung erhalten.“, so Gröger.