Tarifabschluss für bessere Arbeitsbedingungen

Tarifergebnis für die Beschäftigten von Volkswagen Group Services und Vertriebsbetreuungsgesellschaft erzielt

05.06.2020 | Die Verhandlungskommissionen von IG Metall und Volkswagen Group Services GmbH sowie der Volkswagen Vertriebsbetreuungsgesellschaft mbH haben ein Verhandlungsergebnis erzielt.

Fotograf: Frank Rumpenhorst

IG Metall-Verhandlungsführer Thilo Reusch Fotograf: Heiko Stumpe

Gestamtbetriebsratsvorsitzender von Volkswagen Group Services, Benjamin Stern

Das Tarifergebnis ist einerseits als Reaktion auf die Herausforderungen der Corona-Krise zu werten. Darüber hinaus konnte die IG Metall verbesserte Arbeitsbedingungen durchsetzen. Unter den neuen Tarifvertrag fallen rd. 8.000 Beschäftigte bei VW Group Services und rd. 1.100 Beschäftigte der VW Vertriebsbetreuungsgesellschaft.

„Der Abschluss zeigt, dass wir die Zukunft positiv gestalten können. Neben der Verschiebung der Ent­geltrunden um 8 Monate enthalten beide Tarifergebnisse der Volkswagen-Töchter zukunftsweisende Neuerungen. Das bedeutet: Die IG Metall ist handlungs­fähig – gerade auch in schwierigen Zeiten“, so die Einschätzung und Bewertung von IG Metall-Verhandlungsführer Thilo Reusch: „Die Neuerungen betreffen ei­nerseits die zukünftige Gestaltung der persönlichen Leistungsbewertung sowie ein neues Sabbatical-Modell »Meine Auszeit«. Andererseits reagiert die IG Me­tall auf Anforderungen, die sich un­mittelbar aus der Corona-Krise erge­ben. So werden die tariflichen Rege­lungen zu den Freistellungszeiten bei Kindererziehung und Pflege dauerhaft verbessert. Zusätzlich soll es eine Aufzahlung des Unter­nehmens für Eltern geben, die bei Kita- oder Schulschließung nach dem Infektionsschutzgesetz einen staatlichen Entschädigungsanspruch haben. Und schließlich wird beim »Mobilen Arbeiten« unter bestimmten Voraus­setzungen die Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden verkürzt.“ Im Detail vereinbaren die Tarifvertragsparteien folgende Regelungen:

  • ENTGELT: Die Entgelttabellen gel­ten weiter bis zum 31. Dezember 2020.
  • LEISTUNGSORIENTIERTE VERGÜTUNG & PERSÖNLICHER LEISTUNGSBONUS: Zukünftig soll die „Zahlung“ nicht mehr von einer individuellen Leis­tungsbewertung abhängig gemacht werden. Mitarbeitergesprä­che sollen aber weiterhin stattfinden. Geplanter Beginn der Neuregelung: 1. Januar 2021
  • MEINE AUSZEIT: Beschäftigte können sich im Sinne eines Sabbatical für max. 6 Monate freistellen lassen. In dieser Zeit erhalten sie 75 % ihres Bruttoentgelts. Die während der Freistellung entstandenen Minusstunden sind bei Wiederaufnahme der Arbeit mit 25 % Bruttomonatsentgelt zurückzuzahlen. Beispiel: 6 Monate Freistellung und anschließend 18 Monate volle Arbeitszeit mit Rückzahlungsverpflichtung. Der Vorteil: Be­schäftigte können somit eine Auszeit nehmen, ohne vorher Zeit ange­spart zu haben. Start der Pilotphase: 1. Januar 2021
  • KINDERBETREUUNG UND PFLEGE: Tariflicher Freistellungs­anspruch für die Betreu­ung von Kindern bis zur Vollendung des 12. Le­bensjahres (bisher 10. Lebensjahr). Fünf Frei­stellungen pro Kind und zu pflegendem Angehöri­gen sind möglich (bisher zwei).
  • INFEKTIONSSCHUTZ­GESETZ: Für Eltern, die von staatlich angeordneten Schließungen au­ßerhalb der Ferien betroffen und nicht in Kurzarbeit sind, sieht der Gesetzgeber eine Entschädigung von 67 % des Nettoeinkom­mens und max. 2.016 € für Kinder vor Vollendung des 12. Lebensjahres vor. Für diesen Fall wurde eine Aufzahlung mit den Arbeitgebern vereinbart. Voraussetzung ist, dass zunächst die betrieblich vorhandenen Freistellungsmöglichkeiten genutzt werden.
  • MOBILES ARBEITEN: Die Ruhezeiten können von 11 auf 9 Stunden ver­kürzt werden. Dies gilt aber nur, wenn jede so verkürzte Ruhezeit an anderer Stelle innerhalb von 6 Monaten entsprechend verlängert wird und die Beschäftigten bei Ende und Beginn der Ar­beitszeit mitbestimmen können.
  • KURZE LAUFZEIT: Die Entgelttarifverträge beider Unternehmen können erstmals parallel zu denen der Metall- und Elektroindustrie und Volkswagen am 31. Dezember 2020 gekündigt werden.

„Da sich derzeit ein großer Teil der Beschäftigten aufgrund der Pandemie in Kurzarbeit befin­det, vertagen wir die Dis­kussionen über eine angemessene Erhöhung der Entgelte auf das Jahresende. Trotzdem konnten wir einige Verbesserungen für die Beleg­schaften erzielen, die in der aktuellen Situation helfen, wie bei Kita- und Schulschließungen und zugleich dauerhaft wirken: Zum Beispiel durch mehr Selbstbestim­mung in der Arbeitszeit über das innovative Sabbatical-Modell und die Aus­weitung der Wandlungsmög­lichkeiten beim tariflichen Zusatzgeld auf fünf Jahre. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen deutlich, dass die Wandelungsoption 'Zeit statt Geld' enorm beliebt ist. Tausende Kolleginnen und Kollegen haben diese Möglichkeit bereits genutzt. Das erzielte Tarifergebnis kann deshalb als zukunftsweisend bezeichnet werden“, erläutern die Gesamtbetriebsratsvorsitzenden von Volkswagen Group Services und Volkswagen Vertriebsbetreuungsgesellschaft, Benjamin Stern und Kai Todorowski.

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