Leiharbeit

Tarifabschluss Leiharbeit: Mehr Geld und Urlaub

03.02.2020 | Frankfurt am Main - Mehr Entgelt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, einen Bonus für Gewerkschaftsmitglieder, mehr Urlaub und weitere Verbesserungen. Das haben die IG Metall und die anderen DGB-Gewerkschaften mit den Arbeitgebern ausgehandelt.

Die DGB-Gewerkschaften haben in der vierten Verhandlungsrunde einen Tarifabschluss für die rund 750.000 Beschäftigten der Leiharbeit erzielt. Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer, sagte: "Es waren harte Verhandlungen. Wir haben wesentliche Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Leiharbeitsbranche durchgesetzt. Neben der Entgelterhöhung gibt es künftig mehr Urlaubstage und ein höheres Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle Beschäftigten. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Angleichung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten dieser Branche. Unser Dank gilt all denen, die uns dabei aktiv unterstützt haben.“

Tarifabschluss in der Leiharbeit

1,9 Prozent mehr Geld ab April 2020, weitere 3 Prozent mehr ab April 2021 und 4,1 Prozent ab April 2022. Die Entgelte der Leihbeschäftigten im Osten steigen noch stärker und werden an den Westen angeglichen: um 3 Prozent (2,31 in Entgeltgruppe 1) ab April 2020 und um weitere 2,2 Prozent ab Oktober 2020. Ab April 2021 ist die Angleichung dann erreicht: Ab dann erhalten Leiharbeiter im Osten genauso viel Geld wie Leiharbeiter im Westen - mindestens 10,45 Euro, ab April 2022 dann 10,88 Euro in der Stunde. Das haben die IG Metall und die anderen DGB-Gewerkschaften in der vierten Tarifverhandlung der diesjährigen Tarifrunde in der Leiharbeit mit den Arbeitgeberverbänden iGZ und BZA ausgehandelt.

Mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Auch die Jahressonderzahlungen – Urlaubs- und Weihnachtsgeld – steigen. Im Jahr 2021 gibt es jeweils 150 Euro (nach sechs Monaten Beschäftigungsdauer) bis 225 Euro (nach drei Jahren). In zwei Stufen erhöhen sich die Jahressonderzahlungen bis 2023 auf jeweils 200 bis 400 Euro. Neu ist auch, dass die Jahressonderzahlungen tarifdynamisch werden: Sie steigen mit zukünftigen Tariferhöhungen mit.

Bis zu 700 Euro Bonus für Gewerkschaftsmitglieder

Mitglieder der IG Metall und der DGB-Gewerkschaften erhalten zusätzlich zu den Jahressonderzahlungen ab 2021 exklusive Zahlungen. Dieser Mitgliederbonus steigt ebenfalls in zwei Stufen an: von 50 bis 150 Euro ab 2021 auf 100 bis 350 Euro ab 2023. Das bedeutet: Gewerkschaftsmitglieder bekommen dann bis zu 700 Euro mehr im Jahr. Auch der Mitgliederbonus wird dann ab 2024 tarifdynamisch.

Früher mehr Urlaub – 25 Tage ab dem ersten Jahr

Leihbeschäftigte erhalten zudem mehr Urlaub: 25 Tage im ersten Beschäftigungsjahr bei ihrer Leihfirma (bisher waren es nur 24 Tage), 27 Tage im zweiten und dritten Beschäftigungsjahr und 30 Tage ab dem vierten Jahr (bisher erst ab dem fünften Jahr).

Mehr Entgeltgruppen – bessere Eingruppierung

Eine weitere Verbesserung ist den Gewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft bei den Entgeltgruppen gelungen. Ab Juli 2020 wird die Entgeltgruppe 2 in eine Entgeltgruppe 2a und eine Entgeltgruppe 2b aufgeteilt. Darüber wurden die Entgeltgruppen 3 und 4 entzerrt und die EG 4 in wurde zu einer echten Eckentgeltgruppe aufgewertet. Zukünftig wird eine richtige Eingruppierung der Leihbeschäftigten einfacher sein und sich damit besser durchzusetzen lassen, erklärt IG Metall-Verhandlungsführer Juan-Carlos Rio Antas. "Eine unauffällige, aber sehr hilfreiche Verbesserung für die Leihbeschäftigten."

Mehr Rechte für Leihbeschäftigte beim Arbeitszeitkonto

Daneben erreichten die DGB-Gewerkschaften Verbesserungen beim Arbeitszeitkonto. Im iGZ-Tarifvertrag wurde ein verbessertes Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Auszahlung von Stundenguthaben durchgesetzt und die rechtswidrige Regelung, die dem Unternehmen erlaubte, über zwei Tage zu verfügen, endlich gestrichen. Ein wichtiger Erfolg ist auch: Jetzt ist im Tarifvertrag unmissverständlich geregelt, dass die Überbrückung verleihfreier Zeiten durch Nutzung des Arbeitszeitkontos nur mit Zustimmung des Leihbeschäftigten möglich ist.

Die Erklärungsfrist für die Annahme des Tarifergebnisses Leiharbeit läuft bis zum 12. Februar 2020.

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