Urlaubsgeld

Mehr Urlaub mit Tarif

23.06.2020 | Endlich Sommer, endlich Urlaub. Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben sind hier klar im Vorteil. Denn mit Tarif gibt es nicht nur mehr Urlaubstage, sondern auch ein Extraplus für die Reisekasse.

 Für Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit stabilisiert zudem das Urlaubsgeld ihre Einkommenssituation. Längst nicht jede und jeder kommt hierzulande in den Genuss von Urlaubsgeld. Weniger als die Hälfte (44 Prozent) aller Beschäftigten hat das Glück – wie das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in einer neuen Online-Befragung ermittelt hat.

Ob und wie viel Urlaubsgeld es gibt, hängt unter anderem von der Branche, der Betriebsgröße und der Berufserfahrung ab. Je größer der Betrieb, umso eher landet etwas in der Urlaubskasse. Und je länger ein Berufsleben dauert, umso größer die Chance darauf.

Mit Tarif Chancen auf Urlaubsplus größer

Zweifellos profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem Ferienplus, wenn ihr Betrieb tarifgebunden ist. Das betrifft laut WSI-Tarifarchiv 71 Prozent der Beschäftigten. Dagegen können sich nur 34 Prozent auf Urlaubsgeld freuen, deren Chef nicht tarifgebunden ist. Die Höhe der tariflichen Extras unterscheidet sich je nach Branche sehr stark. Die Urlaubsgeldspanne liegt in diesem Jahr zwischen 155 und 2513 Euro in der mittleren Entgeltgruppe.

Die höchsten Zahlungen erhalten Beschäftigte mit IG Metall-Tarif in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie, in der Metall- und Elektroindustrie sowie im Kfz-Gewerbe. In der Regel beträgt das Urlaubsplus 50 Prozent des Durchschnittseinkommens in den Branchen, für die IG Metall-Tarifverträge gelten.

Urlaubsgeld in Corona-Zeiten

Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit müssen in der Corona-Krise teilweise empfindliche Lohneinbußen hinnehmen. Vor diesem Hintergrund stabilisiert das Urlaubsgeld ihre Einkommenssituation.

In der Metall- und Elektroindustrie haben sich IG Metall und Arbeitgeber auf eine Sonderregel für Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter geeinigt: Unternehmen und Betriebsrat können per Betriebsvereinbarung gemeinsam entscheiden, von der sonst üblichen jährlichen Auszahlung abzuweichen und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld anteilmäßig auf die monatlichen Einkommen zu übertragen – um etwa damit das Kurzarbeitergeld aufzustocken.

Sechs Wochen Zeit zum Relaxen

Und nicht zu vergessen: Metallerinnen und Metaller haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr. Die sind nicht überall selbstverständlich. Per Gesetz sind nur 24 Tage vorgeschrieben – und die auch nur für Beschäftigte, die sechs Tage in der Woche arbeiten. Bei einer Fünf-Tage-Woche muss der Chef nach dem Gesetz seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sogar nur 20 freie Tage genehmigen.

Sechs Wochen - so lange haben auch Metallerinnen und Metaller 1978 und 1979 in der Stahlindustrie für mehr Urlaub gestreikt. Das Ergebnis war ein Stufenplan, an dessen Ende 30 Tage Urlaub standen und die seit 1981 in den IG Metall-Tarifverträgen festgeschrieben sind.

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