Kurzarbeitergeld

Koalition beschließt Verlängerung Kurzarbeitergeld

26.08.2020 | Bezirksleiter Thorsten Gröger begrüßt die Beschlüsse der Koalition zum Kurzarbeitergeld: „Die IG Metall begrüßt die Einigung beim Kurzarbeitergeld.

Thorsten Gröger, Bezirksleiter IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (Foto: IG Metall)

Von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte können nun auch über den Jahreswechsel hinaus mit finanzieller Unterstützung in Form von Kurzarbeitergeld rechnen; die Bezugsdauer ist bis zum 31.12.2021 verlängert worden, die Höchstbezugsdauer verdoppelt sich damit auf bis zu 24 Monate. Auch die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 beziehungsweise 77 Prozent des ausgefallenen Nettolohns für Eltern ab dem vierten sowie 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat sorgt bei den Beschäftigten für mehr Sicherheit.

Angesichts der nun vorhandenen Instrumente gibt es für die Unternehmen keinen Grund, massiven Personalabbau zu betreiben. Stattdessen sollten die Unternehmen mit IG Metall und Beschäftigten Zukunftskonzepte aufstellen und massiv auf Qualifizierung setzen. Die volle Erstattung der Sozialversicherungskosten für die Unternehmen ist an die Bedingung geknüpft, dass die Beschäftigten sich während der Kurzarbeit weiterqualifizieren. Dies ist aus Sicht der IG Metall ein wichtiges Signal für die Zukunft. Wichtig ist für uns ebenfalls, dass den Beschäftigten durch den Bezug von Kurzarbeitergeld keine steuerlichen Nachteile entstehen dürfen.“

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