Arbeits- und Gesundheitsschutz

IG Metall empfiehlt freiwillige Grippeschutzimpfungen im Betrieb anzubieten

28.09.2020 | Aktuell beherrscht das in China ausgebrochene Corona-Virus die Schlagzeilen. Während wir noch dabei sind das Virus einzudämmen, strebt die Grippe gerade ihre Hochsaison an.

alexraths/PantherMedia

 „Deshalb möchten wir Betriebsrätinnen und Betriebsräte darauf aufmerksam machen, dass Grippeschutzimpfungen auch im Betrieb stattfinden können“, erläutert IG Metall-Bezirksleiter, Thorsten Gröger. 

Freiwillige Grippeschutzimpfungen „am Arbeitsplatz“ nehmen zu. Der Arbeitgeber bietet für seine Mitarbeiter in der Regel während der Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers durch einen beauftragten Arzt für interessierte Mitarbeiter zum Teil mit Voranmeldung freiwillige Grippeschutzimpfungen an. Die Kosten trägt in der Regel der Arbeitgeber.

Schließlich muss der Arbeitgeber ein großes Interesse daran haben, dass Grippewellen seine Mitarbeiter nicht erreichen und seinen Betrieb lahmlegen. Die Kosten für eine freiwillige Grippeschutzimpfung im Betrieb (Arbeitszeit der zu impfenden Mitarbeiter, Kosten des Arztes, Kosten für Spritzen und Impfstoff) sind deutlich geringer als eine Grippewelle mit vielen Betroffenen und unzähligen Krankheitstagen, an denen nicht gearbeitet wird.

Grundsätze der Gesundheitsvorsorge

Den Arbeitgeber trifft eine Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber muss alles tun bzw. unterlassen, um Schäden von ihnen fernzuhalten. Eine Grippeschutzimpfung gehört hierzu jedoch nicht. Die allgemeine Gesundheitsvorsorge, wie regelmäßige Zahnarzttermine, regelmäßige Impfungen, Krebsvorsorge oder Gesundheitschecks sind grundsätzlich Privatsache von Beschäftigten. Es gibt hierzu Ausnahmen, soweit das Arbeitsverhältnis besonders risikogeneigt ist und für die jeweiligen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer eine erhöhte Gefahr besteht. Deshalb gelten Grippeschutzimpfungen im Betrieb als eine freiwillige Form, an der Mitarbeiter teilnehmen können oder eben auch nicht.

Wie können Unternehmen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das Thema Grippeschutzimpfung sensibilisieren?

Hilfreich ist es immer, wenn sich Betriebsräte und Arbeitgeber selbst gegen Grippe impfen lassen – und dann beispielsweise in Betriebsversammlungen das Gespräch darauf bringen. Aushänge sind natürlich ebenfalls sinnvoll. Außerdem kann eine betriebseigene Impfaktion die Impfrate in der Belegschaft wirkungsvoll erhöhen.

Was kostet solch eine Impfaktion – und wer trägt die Kosten?

Das ist ganz unterschiedlich. Deshalb ist hierfür der Betriebsarzt der richtige Ansprechpartner. Dieser kann ein Angebot machen – oder über die entsprechenden Angebote der Krankenkassen informieren. Zur Kostenübernahme: Zumindest die allermeisten gesetzlichen Krankenkassen bezahlen inzwischen Impfstoff und Impfung.

Wann ist der ideale Zeitpunkt für eine Grippeschutzimpfung?

Jetzt im Herbst – dann hat die Grippewelle noch nicht begonnen. Aber auch später, selbst im Januar und Februar, bringt die Grippeschutzimpfung noch etwas. Ehe die volle Schutzwirkung eintritt, dauert es etwa zwei Wochen.

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