Corona-Krise

IG Metall: "Corona darf nicht zu sozialen Verwerfungen führen."

15.03.2020 | Hannover – Angesichts der Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten wegen der Ausbreitung des Coronavirus befürchtet die IG Metall in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gravierende Nachteile für Eltern.

"Wir brauchen jetzt pragmatische Home-Office-Lösungen der Unternehmen. Dort, wo das nicht möglich ist, etwa in der Produktion, sollen die Firmen unbürokratische Möglichkeiten für Eltern schaffen, damit sie ohne Einkommensverluste ihre Kinder betreuen können", fordert die IG Metall in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. "In der Corona-Krise muss es jetzt auch darum gehen, die Arbeitsplätze und Einkommen der Beschäftigten zu sichern. Wir müssen eine soziale Schieflage durch Corona verhindern."

Dazu gehören auch Zuzahlungen der Unternehmen im Fall von Kurzarbeit. Die IG Metall begrüßt, dass die Bundesregierung den Zugang zu Kurzarbeit erleichtert hat. Sie hat zudem die Arbeitgeber bei Kurzarbeit von allen Sozialversicherungskosten befreit. IG Metall-Bezirksleiter Thorsten Gröger: "Während die Arbeitgeber von allen Sozialversicherungskosten befreit werden, müssen die Beschäftigten Einkommensverluste bis 40 Prozent hinzunehmen. Wir fordern die Arbeitgeberverbände auf, hier schnell tarifliche Grundlagen zu schaffen, um die Nettoentgelte der Beschäftigten abzusichern. Wir erwarten von den Unternehmen ebenfalls die Bereitschaft, im Falle von Kurzarbeit, entsprechende Aufzahlungsregelungen mit den Betriebsräten zu vereinbaren."

Möchte der Arbeitgeber die Arbeitsausfälle durch die Einführung von Kurzarbeit und die Zahlung von Kurzarbeitergeld auffangen, kann er dies nicht einseitig aufgrund seines Direktionsrechtes anordnen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber Kurzarbeit in Betrieben mit Betriebsrat nur aufgrund kollektiver Grundlage einführen.

Aktuell führen aber Muster-Betriebsvereinbarung von Seiten der Arbeitgeber für den Pandemiefall bei der IG Metall zu Irritationen. Demnach sollen Arbeitgeber Zwangsversetzungen und Zwangsurlaub anordnen können. Und das alles ohne Zustimmung der Beschäftigten und des Betriebsrats. Damit würden Betriebsräte unter Druck gesetzt, ihre Mitbestimmungsrechte aufzugeben. Und die Risiken werden weitgehend auf die Beschäftigten abgeschoben.

"Krisenmanagement kann aber nur mitbestimmt und demokratisch funktionieren. In Betrieben mit Betriebsrat besteht bei der Einführung von Kurzarbeit ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Die wirksame Einführung von Kurzarbeit setzt voraus, dass mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zustande gekommen ist", so Gröger.

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