Textile Dienste

Höhere Nachtzuschläge für die Textilindustrie in Niedersachsen und Bremen

14.09.2020 | Der Druck auf die Arbeitgeberseite wächst: Nach den Erfolgen für höhere Nachtzuschläge im Bezirk Mitte haben nun auch die Kolleginnen und Kollegen aus Niedersachsen und Bremen höhere Zuschläge erkämpft.

Im Tarifstreit um höhere Nachtzuschläge für Wechselschichtarbeiter in der Textil- und Bekleidungsindustrie haben sich auch Niedersachsen und Bremen gegen die Arbeitgeberseite durchgesetzt. Künftig wird es im Schnitt 3,75 Prozent mehr Zuschlag in dem Tarifgebiet für die Beschäftigten in der Nachtschicht geben. "Hat ein Beschäftigter in seiner Wechselnachtschicht vorher einen Zuschlag von 22,5% auf seinen Stundenlohn bekommen, wird er ab 2021 zwischen 25 und bis zu 27,5% je nach Uhrzeit gestaffelt erhalten. Das bedeutet im Mittel ein Plus von 3,75% pro Stunde", rechnet der Verhandlungsführer der IG Metall, Markus Wente, beispielhaft vor.

Er sieht einen großen Erfolg in dem Verhandlungsergebnis. "Durch unseren Tarifvertrag gehört die Ungleichbehandlung zwischen Dauer- und Wechselschichtarbeitenden in Niedersachsen und Bremen endlich der Vergangenheit an", sagt der Tarifsekretär Wente aus Hannover. Die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sahen sich einem immensen Druck ausgesetzt, weil bereits Klagen beim Bundesarbeitsgericht und zuletzt auch beim Landesarbeitsgericht Bremen vorlagen und für die Arbeitnehmerseite positiv beschieden wurden. Zuvor waren ähnliche Tariferfolge für höhere Nachtzuschläge durch den zunehmenden Druck im Bezirk Mitte erreicht worden.

In der Vergangenheit wurden Dauernachtschichtarbeiter prozentual besser bezahlt als jene aus der Wechselnachtschicht. Das wurde durch längst widerlegte Studien begründet, die nahelegten, dass dauerhafte Nachtschicht mehr auf die Gesundheit schlägt als unregelmäßige. Insgesamt profitiert die deutliche Mehrheit von den vereinheitlichten Zuschlägen, weil Dauernachtschichtbeschäftigte so gut wie kaum in den Betrieben vorhanden sind. Diejenigen, die bislang von den höheren Zuschlägen profitierten, müssen nicht fürchten, künftig weniger zu erhalten – für sie gilt Besitzstand.

Weitere Erfolge der Tarifverhandlungen ist die Möglichkeit per freiwilliger Betriebsvereinbarung Geld, also die Zuschläge, in Zeit umzuwandeln. Die Tarifvertragsparteien empfehlen nachdrücklich, Geltendmachungen, die wegen der bisherigen tariflichen Nachtarbeiterzuschlagsregelungen erhoben wurden, gegen eine Einmalzahlung zurückzunehmen.

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