07.07.2020 | Viele Eltern fragen sich derzeit: "Wie steht es um meine Arbeit und meinen Lohn, wenn aufgrund des Corona-Virus der Kindergarten oder die Schule meines Kindes geschlossen hat und ich nicht arbeiten kann?"
Im Rahmen dieses Gesetzes wurde mit Wirkung zum 30. März 2020 eine neue Leistung für Sorgeberechtigte - also Eltern und Pflegeeltern - eingeführt, die während der behördlich angeordneten Kita- oder Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen müssen. Wir erklären die Eckpunkte und Folgeregelungen nach dem Beschluss des zweiten Gesetzes von Ende Mai.
Dafür haben wir häufig gestellte Fragen in einem Flyer zusammengefasst und im Hinblick auf die tariflichen Möglichkeiten aus den Tarifverträgen der M+E Industrie für Niedersachsen, Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim und Sachsen-Anhalt sowie die gesetzlichen Möglichkeiten zur Freistellung von der Arbeit beantwortet.