Sanitär-, Heizungs-, Klima-, Klempnerhandwerk in Niedersachsen

Fährst du noch? Oder arbeitest du schon? – Jetzt mitdiskutieren und dich einmischen!

08.03.2021 | In vielen Betrieben des Sanitär-, Heizung-, Klima-, Klempnerhandwerks ist die Diskussion über Fahrtzeiten an der Tagesordnung. Fahrtzeiten zum ersten Kunden und vom letzten zurück: ist dieses Arbeitszeit und muss bezahlt werden, oder nicht? „Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes hat sich seit 2015 an dieser Stelle deutlich entwickelt. § 611 BGB zählt nicht nur die eigentliche Tätigkeit an der Montagestelle zur Arbeitsleistung, sondern jede damit im Zusammenhang stehende,“ sagt Markus Wente.

Grundsätzlich zählt der Weg von der Wohnung zur Betriebsstätte nicht als bezahlte Arbeit. Anders ist es jedoch, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit außerhalb der Betriebsstätte auf einer Montagestelle zu erbringen hat. „In diesen Fällen zählt das Fahren zur auswärtigen Arbeitsstelle zu den vertraglichen Hauptpflichten und damit zur Arbeitszeit. In unseren Tarifverträgen ist dieses zum Teil aus der Vergangenheit noch anders geregelt“, sagt Wente weiter. Deswegen wollen wir in der diesjährigen Tarifrunde auch über das Thema Fahrtzeiten und die Anpassung der tariflichen Bedingungen an die ständige Rechtsprechung des BAG mit den Arbeitgebern ins Gespräch kommen.

Deine Meinung ist gefragt! Jetzt mitdiskutieren!

In einer Online-Infostunde via ZOOM informieren wir am Mittwoch, den 24.03.2021 ab 18.30 Uhr über das Thema Fahrtzeiten, Arbeitszeit und Montageeinsätze im Sanitär- und Heizungshandwerk in Niedersachsen. Wir sind an Eurer Meinung interessiert!

Jetzt hier online anmelden...

Außerdem kannst du uns in der diesjährigen Tarifrunde unterstützen, indem du an der aktuellen Umfrage zu Fahrtzeiten teilnimmst. Jetzt einfach Postkarte ausdrucken, ausfüllen, einscannen und per Mail an sabrina.hornigdon't want spam(at)igmetall.de!

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