IG Metall fordert CDU-Abgeordnete zum Handeln auf

Bezirksleiter Gröger: „Bundes-CDU muss sich beim Kurzarbeitergeld bewegen.“

21.04.2020 | Die IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt fordert die CDU-Bundestagsabgeordneten aus der Region auf, sich auf der Bundesebene für eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes einzusetzen.

Bezirksleiter Thorsten Gröger

 „Eine Aufstockung darf nicht am Widerstand von Teilen der CDU scheitern“, heißt es von IG Metall-Bezirksleiter Thorsten Gröger: „Hunderttausende Beschäftigte warten auf eine Entscheidung der Bundesregierung, die ihre Einkommen für die nächsten Monate auf einem vertretbaren Niveau sichert. Die ablehnende Haltung von Teilen der CDU auf der Bundesebene ist für uns nicht nachvollziehbar.“

Angesichts der Auswirkungen von Kurzarbeit auf die Beschäftigten fordert die IG Metall, die Nettoeinkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf mindestens 80 beziehungsweise 87 Prozent mit Kindern abzusichern. „Nur so lässt sich die soziale Schieflage, die sich aktuell auftut, verhindern. Außerdem ist die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes ein wichtiger Beitrag zur Festigung der Binnenkonjunktur. Denn nur wer überhaupt Geld in der Tasche hat, kann dieses dann auch ausgeben“, so Gröger.

Auch Facharbeiter in der Metall- und Elektroindustrie seien auf eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes angewiesen. „Einem Beschäftigten ohne Kinder bleiben in der Lohnsteuerklasse III bei Kurzarbeit Null rd. 1.350 Euro im Monat, wenn der Arbeitgeber eine Aufstockung verweigert. Dramatisch ist für viele Facharbeiter darüber hinaus, dass Nacht- und Wochenendschichtzulagen aktuell wegfallen. Das führt bei laufenden Mieten und Verpflichtungen spürbar zu existentiellen Nöten.“

Gröger fordert eine Politik, die sowohl die Sicherung der Arbeitsplätze als auch die Sicherung der Einkommen der Beschäftigten im Blick hat. In der Corona-Krise ist Zusammenhalt gefordert. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass bei den vielen Milliarden, die richtiger Weise zur Verfügung gestellt werden, am Ende für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr genug da ist“, so der Gewerkschafter. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden hälftig durch die Beschäftigten und die Arbeitgeber gezahlt. Deshalb müssen in der Krise auch beide Anspruchsgruppen angemessen unterstützt werden.“

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