Kurzarbeit

Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge gehört den Beschäftigten

01.04.2020 | Die IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt fordert von der Bundesregierung eine Korrektur bei der Corona-Regelung zur Kurzarbeit.

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Bezirksleiter thorsten Gröger dazu: „Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung hat einen schwerwiegenden Konstruktionsfehler: In Betrieben mit Kurzarbeit werden den Arbeitgebern sogar rückwirkend zum 1. März die Beiträge zur Sozialversicherung zurückerstattet – nicht nur die Arbeitgeberanteile, sondern auch der Anteil der Beschäftigten. Das ist nicht gerecht! Der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge muss daher dringend an die Beschäftigten weitergegeben werden. Nur das würde einer durch Sozialpartnerschaft getragene
Krisenbewältigung entsprechen. Schließlich werden die Sozialversicherungsbeiträge paritätisch von Arbeitnehmern und den Arbeitgebern getragen“, macht die IG Metall in Briefen, gerichtet an die Bundestagsabgeordneten aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, deutlich.

Bei Kurzarbeit zahlt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des Nettolohns, wenn Kinder versorgt werden müssen 67 Prozent. „Bei solch dramatischen Einkommenseinbußen zwischen 33 und 40 Prozent des Nettoentgeltes reicht das für viele Menschen bei weitem nicht, um Miete und Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Die Weitergabe des Arbeitnehmeranteils der Sozialversicherungsbeiträge würde vielen Menschen finanziell über die nächsten Monate helfen und ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit“, sagt Gröger, der weiterhin auch die Tarifparteien in die Pflicht nimmt:

„Manche Kolleginnen und Kollegen profitieren von Tarifverträgen, in denen Aufzahlun-gen zwischen 80 und 100 Prozent auf das Kurzarbeitergeld vereinbart worden sind, wie in der Metall- und Elektroindustrie, bei Volkswagen und im Kfz-Handwerk oder bei den Textilen Diensten. Viele andere aber gehen leer aus. Dort wo es noch keine tariflichen Regelungen zur Kurzarbeit gibt, fordern wir die Arbeitgeber auf, schnellstens auf unser Angebot zu Tarifverhandlungen einzugehen.“

Denn die Bundesregierung erwartet in diesem Jahr einen dramatischen Anstieg der Kurz-arbeit auf 2,15 Millionen. In Niedersachsen haben bereits mehr als 40.000 Unternehmen Kurzarbeit angemeldet und in Sachsen-Anhalt rd. 10.000 Unternehmen: „Krisenbedingte Auftragseinbrüche, unterbrochene Lieferketten, Werksschließungen – All das trifft zahl-reiche Betriebe, vom Endhersteller in der Automobilindustrie bis zu kleinen und mittel-ständischen Unternehmen im Maschinenbau. Da derzeit in hohem Maße Dienstleis-tungsbetriebe betroffen sind, in denen die Lohnstruktur niedriger ist, ist zu befürchten, dass viele Beschäftigte Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen“, so der IG Metall-Bezirksleiter.

Und auf der anderen Seite versucht die Bundesregierung mit unternehmensbezogenen Maßnahmenpaketen die ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. „An-gesichts dieser weiteren Milliardenprogramme für Unternehmen ist es ungerecht, dass Millionen abhängig Beschäftigte im Regen stehen gelassen werden. Unternehmen be-stehen eben nicht nur aus ihren Eigentümern, sondern auch aus ihren Beschäftigten. Für die IG Metall steht deshalb ganz klar die Sicherung von Arbeitsplätzen und Einkommen im Vordergrund. Die bundesweite Forderung, dass die Arbeitgeber die Sozialversiche-rungsbeiträge hälftig, an die Arbeitnehmer, als Aufzahlung zum Kurzarbeitergeld zurück geben, gehört definitiv dazu“, so Gröger abschließend.

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