14.02.2025 | Die IG Metall hat in den Tarifverhandlungen mit der Volkswagen Group Services GmbH ein Ergebnis erzielt, das spürbare Verbesserungen für die Beschäftigten schafft. Nach fünf intensiven Verhandlungsrunden konnten zentrale Forderungen der IG Metall durchgesetzt werden, die langfristige Planungssicherheit und finanzielle Verbesserungen für die Belegschaft bringen. Von der Tarifeinigung bei der Volkswagen Group Services GmbH profitieren rund 9.300 Beschäftigte an 16 Standorten.
„Dieses Verhandlungsergebnis ist ein gutes Resultat für unsere Kolleginnen und Kollegen. Zunächst erhalten sie eine Einmalzahlung von 600 Euro, bevor die Entgelte in zwei Stufen um zunächst 2,0 und dann 3,1 Prozent dauerhaft steigen. Zusätzlich erhöhen sich die monatlichen Tabellenwerte um einen Sockelbetrag, wovon insbesondere die unteren Entgeltgruppen überproportional profitieren“, so IG Metall-Verhandlungsführer Thilo Reusch.
Der Metaller fügt an: „Der Arbeitgeber hat nach dem Zick-Zack-Kurs der letzten Wochen gerade noch rechtzeitig die Kurve bekommen – nicht zuletzt dank der glaubwürdig aufgebauten Eskalationskulisse der Belegschaft. Ohne diese Einigung wären massive Warnstreiks unausweichlich gewesen! Diese Tariferhöhungen sind notwendig, um die steigenden Lebenshaltungskosten für die Beschäftigten auszugleichen.“
Was bedeutet das Tarifergebnis im Konkreten? Zum 1. Juni 2025 steigen die Monatsentgelte um 2,0 Prozent, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 3,1 Prozent zum 1. Juni 2026. Zusätzlich erfolgt für die Geschäftsfelder Fertigung, Engineering/IT, Allgemeine Dienstleistungen, Logistik sowie Event & Systemgastronomie eine tabellenwirksame Erhöhung um 21,00 Euro ab dem 1. Juni 2026 - eine soziale Komponente, von der insbesondere untere Entgeltgruppen überproportional profitieren.
Beschäftigte, die sich zum Stichtag 1. April 2025 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 600 Euro brutto. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Zahlung anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit, während für Beschäftigte in Altersteilzeit eine hälftige Auszahlung gilt. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis zum Stichtag ruht, sind von dieser Zahlung ausgeschlossen.
Die Betriebsparteien haben zudem die Möglichkeit, für die Jahre 2025 und 2026 eine verpflichtende Umwandlung der tariflichen Zusatzvergütung in bis zu drei Freistellungstage zu vereinbaren.
Die tariflichen Entgelt-Regelungen sind erstmals zum 31. Dezember 2026 kündbar. Die Tarifkommission der IG Metall tagt im Laufe des heutigen Tages.