Kfz-Handwerk in Niedersachsen

Aufzahlung des Kurzarbeitergelds auf 90 Prozent im Kfz-Handwerk

27.03.2020 | Hannover - Die IG Metall hat für die rund 50.000 Beschäftigten im KFZ-Handwerk in Niedersachsen neue tarifliche Regelungen zur Kurzarbeit vereinbart, um die Folgen der Corona-Krise für die Beschäftigten abzufedern.

Markus Wente, Tarifsekretär der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

Thorsten Gröger, Bezirksleiter der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

Wichtigstes Ziel dabei: Beschäftigung sichern und finanzielle Einbußen bei Kurzarbeit minimieren. Die Bundesregierung schätzt die Zahl der zu erwartenden Kurzarbeiter auf über 2,3 Millionen. Auch das in Krisenzeiten sonst so stabile KFZ-Handwerk ist mittlerweile in vielen Bereichen davon betroffen. Deshalb hat die IG Metall für das KFZ-Handwerk in Niedersachsen tarifliche Aufzahlungen auf das Kurzarbeitergeld mit den Tarifpartnern – bestehend aus der Innung des Kraftfahrzeughandwerkes Mitte und Osnabrück e.V. sowie mit dem Unternehmensverband des Kraftfahrzeuggewerbes in Niedersachsen-Bremen e.V. – vereinbart.

Die Autohäuser und Kfz-Werkstätten federn Arbeitsausfälle durch die Corona-Krise durch Kurzarbeit ab. Damit fallen die Beschäftigten nach den gesetzlichen Regelungen im schlimmsten Fall auf 60 Prozent bzw. 67 Prozent (mit wenigstens einem Kind) ihres Nettoeinkommens zurück. Der Manteltarifvertrag für das KFZ-Handwerk in Niedersachsen sah zwar bereits Vereinbarungen zur Sicherung der Nettoeinkünfte der Beschäftigten bei Kurzarbeit vor. Diese konnten darüber hinaus jetzt noch einmal verbessert werden und besagen im Kern:

  • Im Falle von Kurzarbeit gleicht der Arbeitgeber mit einem Zuschuss zum Kurzarbeitergeld den Nettogehaltsrückgang zu mindestens 90 Prozent aus.
    Von dieser Regelung kann lediglich aufgrund einer Betriebsvereinbarung abgewichen werden.
  • Um die Verluste beim Kurzarbeitergeld zu vermindern, kann das zusätzliche Urlaubsgeld in 2020 durch zwölf geteilt und auf die Monatsentgelte verteilt werden.
    Damit steigt das monatliche Einkommen um 5,75 Prozent – und entsprechend das Kurzarbeitergeld.
  • In Betrieben, in denen Kurzarbeit aufgrund von COVID-19 eingeführt wird, sind betriebsbedingte Kündigungen bis zum Jahresende ausgeschlossen.
  • Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2020.


Markus Wente, Tarifsekretär der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, erläutert: „Der neue Tarifvertrag zur Regelung von Kurzarbeit in Folge von Corona zeigt, dass die IG Metall in der Lage ist, schnell zu handeln. Wichtigste Ziele waren für uns: finanzielle Einbußen zu minimieren, Beschäftigung zu sichern und Entlassungen zu vermeiden. Unser Tarifvertrag schließt betriebsbedingte Kündigungen nicht nur während der Kurzarbeit aus, sondern darüber hinaus auch bis zum Jahresende. Wir wollten es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, trotz der Krise positiv in die Zukunft zu schauen. Ich glaube, das haben wir geschafft.“

Mit den neuen tariflichen Regelungen zur Aufstockung von 90 Prozent des Entgeltes werden die Einkommensverluste erheblich minimiert: Ist ein Kfz-Mechaniker zum Beispiel aufgrund von Corona komplett von seiner Arbeit freigestellt, so erhält dieser Beschäftigte bei einem Stundenlohn von 18,90 Euro (Ecklohngruppe/ Grundentgelt) und dem gesetzlichen Kurzarbeitergeld von 60 Prozent ein monatliches Nettoentgeld von ca. 1.285 Euro. Er verliert somit rd. 850 Euro. „Mit unserem Tarifvertrag im Kfz-Gewerbe und der Aufstockung durch den Arbeitgeber auf 90 Prozent des Kurzarbeitergeldes erhält ein Beschäftigter nun ca. 1.922 Euro und verliert mit rd. 214 Euro im Monat sehr viel weniger Entgelt. Das ist ein riesen Unterschied“, so Bezirksleiter Thorsten Gröger.

„Man sieht also, dass sich ein Tarifvertrag gerade in Krisenzeiten auszahlt. Vor allem jetzt in Zeiten der Kurzarbeit wird sehr deutlich, was es für einen Unterschied macht, wenn Du die IG Metall im Rücken hast. Beschäftigte, die noch nicht Mitglied sind und trotzdem davon profitieren, dass die anderen mit ihren Mitgliedsbeiträgen für sie mitbezahlen, sollten sich das jetzt noch einmal ganz genau überlegen, so Henning Piehl, stellv. Betriebsratsvorsitzender des Autohauses Hentschel mit über 100 Beschäftigten in Hannover und ebenfalls an der Umsetzung der Tarifverträge für die Standorte Hildesheim und Magdeburg beteiligt.

Die Beschäftigten in Kfz-Betrieben mit IG Metall-Tarif sind demnach insgesamt deutlich besser vor den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise geschützt als Betriebe ohne Tarif: „Bei uns ist bereits ein Großteil der Belegschaft in Kurzarbeit. Und unsere Beschäftigten bekommen mit, dass sie durch unsere Aufzahlung auf 90 Prozent deutlich weicher fallen als ihre Bekannten in anderen Betrieben, wo es nur die gesetzlichen 60 oder 67 Prozent gibt“, berichtet Hartmut Dauenheimer, Betriebsratsvorsitzender der BERESA GmbH aus Osnabrück.

Hintergrund: Bundesweit erhalten die Beschäftigten des Kfz-Gewerbes in den meisten Regionen Aufzahlungen auf ihr Kurzarbeitergeld. Statt 60 Prozent (67 Prozent mit Kindern) des letzten Nettoentgelts gibt es 80 oder 90 Prozent. Das hat die IG Metall durchgesetzt. Im Kfz-Handwerk Bayern sind bei Kurzarbeit 90 Prozent des Nettos gesichert. Bei Kürzungen der Arbeitszeit um bis zu 10 Prozent zahlt der Arbeitgeber weiter das normale Entgelt. Die gleiche tarifliche Regelung gilt auch in Sachsen. In Baden-Württemberg sind 80 Prozent des Nettos gewährleistet. Bei einer Kürzung der Arbeitszeit bis herunter auf 33 Stunden in der Woche gibt es gar keine Entgeltkürzung – sondern 100 Prozent des normalen Entgelts vom Arbeitgeber.

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