Internationaler Tag der Familien

IG Metall fordert familienfreundliche Bedingungen für das Mobile Arbeiten

14.05.2020 | Knapp 4 Millionen Beschäftigte sehen sich nun schon seit mehreren Wochen angesichts geschlossener Schulen und Kindertagesstätten mit der Herausforderung konfrontiert, Homeoffice, Homeschooling und Kinderbetreuung im familiären Alltag miteinander in Einklang zu bringen.

Bildquelle: GrapeImages/iStock

Alleinerziehende mit kleinen Kindern sind davon in besonderer Weise betroffen.  Im Organisationsbereich der IG Metall leben laut einer Beschäftigtenumfrage rund ein Drittel mit Kindern unter 14 Jahren im gemeinsamen Haushalt. In vielen Fällen sind private Betreuungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft: Großeltern, sofern diese nicht zur Risikogruppe gehören, Kolleginnen und Kollegen, Nachbarn oder Freundeskreise. Zwar wird, insbesondere in den indirekten Bereichen, mobiles Arbeiten vom Arbeitgeber ermöglicht, aber häufig nicht darauf geachtet, ob tatsächlich Möglichkeiten bestehen, dass die Beschäftigten ihre Tätigkeiten zu Hause ausführen können, was zu mehrfachen Belastungen führt.

Anlässlich des Internationalen Tages der Familien am 15. Mai bringt Bezirksleiter Gröger zum Ausdruck: „Familien brauchen in dieser Phase der vielfachen Belastungen dringend zusätzliche Hilfe und Entlastung. Wir als IG Metall setzen uns dafür ein, den Beschäftigten die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit zu ermöglichen: Durch Öffnung der Schulen und Kitas unter Wahrung des Dreiklangs der Interessen berufstätiger Eltern, des Kindeswohls und des Infektionsschutzes, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Arbeitszeitflexibilität seitens der Arbeitgeber. Auch das tradierte Familienbild ­­­– der Mann geht arbeiten, die Frau führt den Haushalt und kümmert sich um die Kinder – ist ein Relikt der Vergangenheit und sollte auch als solches behandelt werden, die gesellschaftliche Realität in der Arbeitswelt sieht anders aus. Und das auch nicht erst seit gestern.“

Das Infektionsschutzgesetz greift gleich an mehreren Stellen zu kurz, hier braucht es rasch Ergänzungen: es greift erst ab dem 30. März, deckt also diesen Monat nicht ab, gilt für einen viel zu kurzen Zeitraum von nur sechs Wochen und ersetzt nur 67 Prozent des Verdienstausfalls bis maximal 2016 Euro, die Problematik der Freistellung ist noch nicht ausreichend geregelt. Darüber hinaus ist es viel zu bürokratisch. Die IG Metall fordert die Entfristung der sechs Wochen, die deutliche Erhöhung der Leistung eine Vereinfachung des Zugangs und der Umsetzung, beispielsweise über die Krankenkassen, sowie eine Finanzierung durch Steuern.

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