Willkommen bei der IG Metall Jugend des Bezirks Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Wir sind Auszubildende, junge ausgelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, junge Arbeitslose, Schüler/innen und Studierende, die sich in den Betrieben und vor Ort aktiv engagieren. Wir vertreten die Interessen junger Menschen im Betrieb und in der Gesellschaft. Als Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertreter, Vertrauensleute oder als Auszubildende. Im Betrieb setzen wir uns ein für eine qualitative Ausbildung, für eine existenzsichernde Ausbildungsvergütung und die Übernahme nach der Ausbildung. Über den Betrieb hinaus geht es uns um gesellschaftliche Themen wie soziale Gerechtigkeit, Lebensperspektiven junger Menschen und Ökologie. Wir setzen uns ein für ein solidarisches Zusammenleben aller Menschen: Wir sagen Nein zu Gewalt, Rassismus und Krieg.
Mit über 20.000 Mitgliedern im Bezirk sind wir der größte politische Jugendverband im Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.
Hier kannst du dich informieren über unsere Themen, bekommst Antworten auf deine Fragen zu Ausbildung oder Übernahme und du bekommst Infos wie du bei uns mitmachen kannst, entweder aktiv im Ortsjugendausschuss oder bei unserem alljährlichen Sommercamp.
In tarifgebundenen Betrieben der niedersächsischen und sachsen-anhaltinischen Metallindustrie gilt: Auszubildende werden mit abgeschlossener Berufsausbildung unbefristet übernommen. Der Betrieb kann jedoch davon abweichen. In diesem Fall sind die Auszubildenden mindestens für 12 Monate zu übernehmen, so der Tarifvertrag. In Niedersachsen ist dies durch den neuen Tarifvertrag "Aufbau und Sicherung von Beschäftigung" sogar gesichert bis Ende 2011. Im Tarifgebiet Osnabrück-Emsland gilt die 12-monatige Übernahme nach Tarifvertrag.
Dennoch ist die Umsetzung dieser tariflichen Regelung kein Selbstläufer. Hier müssen JAV und Betriebsrat rechtzeitig tätig werden und die Übernahme der Ausgebildeten durchsetzen. Aber überall gilt: Einen Rechtsanspruch auf die tarifliche Übernahme nach der Ausbildung haben nur Mitglieder der IG Metall!
Übernahme als JAVi
Wenn du während deiner Ausbildungszeit Jugend- und Auszubildendenvertreter warst oder bist, hast du einen besonderen Schutz bei der Übernahme nach der Ausbildung. Als JAVi ist deine Übernahme im Betriebsverfassungsgesetz geregelt (§ 78a). Dort steht, dass dich dein Arbeitgeber nach der Ausbildung unbefristet übernehmen muss.
Das passiert aber nicht automatisch, sondern du musst in den letzten drei Monaten deiner Ausbildung (am besten kurz vor dem letzten Prüfungstag) schriftlich deine unbefristete Weiterbeschäftigung verlangen. Erst damit entsteht dein Anspruch auf Übernahme. Will dich das Unternehmen nicht übernehmen, muss es dir das spätestens drei Monate vor dem Ende deiner Ausbildung mitteilen. Wenn bei dir demnächst die Übernahme ansteht, hol' dir Unterstützung von deinem Betriebsrat und der IG Metall Verwaltungsstelle.