Eine Ausbildung ist dann gut, wenn sie einen möglichst breiten Überblick über jene Fertigkeiten und Kenntnisse bietet, die in dem jeweiligen Arbeitsfeld eines Berufes zur Erledigung sachbearbeitender Tätigkeit oder von Facharbeiten notwendig sind. Es genügt dabei nicht nur, den Anforderungen gerecht zu werden, die der jeweilige Ausbildungsbetrieb an solche Tätigkeiten oder Arbeiten im Moment gerade stellt. Eine qualitativ gute Ausbildung beinhaltet darüber hinaus noch all die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Allgemeinen mit dem jeweiligen Berufsbild verbunden werden. Das ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Das Ziel dabei ist, nicht nur für den späteren Einsatz im jeweils ausbildenden Betrieb zu lernen, sondern berufliche Handlungsfähigkeit zu erlangen.
Welche Fertigkeiten und Kenntnisse wiederum mit dem jeweiligen Berufsbild verbunden werden, um berufliche Handlungsfähigkeit zu erlangen, wird in einer Ausbildungsordnung erlassen und in dem dazugehörigen Ausbildungsrahmenplan für den Lernort Betrieb sowie im Rahmenlehrplan für den Lernort Berufsschule beschrieben. In ihm sind alle sachlich definierbaren Fähigkeiten sowie die dafür notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse eines Berufsbildes genau beschrieben; sowie die ungefähre Zeit, die zum Erlernen über die gesamte Ausbildungsdauer hinweg verwandt werden soll.
Bei der betrieblichen Berufsausbildung gilt: Mitbestimmung!
Die Qualitätssicherung der betrieblichen Berufsausbildung ist eine wichtige Aufgabe des Ausbildungspersonals, des Betriebsrates und der JAV. Sehr wirksam ist es, einen gemeinsamen betrieblichen Berufsbildungsausschuss zu bilden, in dem man sich um eine kontinuierliche Qualitätssicherung der Berufsausbildung kümmert. Die §§96–98 BetrVG sichern dem Betriebsrat eine 100%ige Mitbestimmung im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung.
Im WAP-Netzwerk (Weiterbilden – Ausbilden – Prüfen) der IG Metall gibt es sämtliche Info's und Tipps zur Qualitätssicherung der Berufsausbildung.
www.igmetall-wap.de
Zusätzlich bieten wir im Bezirk einen Arbeitskreis Berufsbildung an, an dem Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreter/innen, Ausbilder/innen, Ausbildungsbeauftragte, Prüfer/innen und Interessierte herzlich willkommen sind. In diesem Arbeitskreis informieren wir über aktuelle Änderungen im Berufsbildungsrecht, neue Berufe und Neuordnungen bestehender Berufe. In diesem Arbeitskreis geht es weiterhin darum, sich mit bestimmten Themen auseinander zusetzen und sich zu positionieren: zweijährige Berufsausbildung, Modularisierung der Berufsausbildung. Dieser Arbeitskreis findet regelmäßig dreimal im Jahr statt, ergänzt wird dieses Angebot durch die Fachtagung Berufsbildung und ein einwöchiges Seminar Berufsbildung.

Das Seminarprogramm bietet dir einen guten Überblick über die verschiedenen Veranstaltungen.
Download:
"Jugendbildungsprogramm 2012"(2.0 MB)